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Vorlage - IV-2018/045  

Betreff: Beschluss über die Beibehaltung der Ausbaudetails der Straßenausbauprogramme
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in:Dr. Kauert, Michael
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Ahrensfelde Beratung
18.12.2018 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Ahrensfelde zur Kenntnis genommen  (IV-2018/045)

 

Beschlussantrag:

Der Ortsbeirat des Ortsteils Ahrensfelde beschließt, Ausnahmen zur Umgestaltung des öffentlichen Straßenlandes und insbesondere des Straßenbegleitgrüns im Ortsteil nicht zu befürworten, wenn sie nicht im Einklang mit den bislang beschlossenen Straßenausbauprogrammen stehen. Die in den jeweiligen Straßenausbauprogrammen beschlossenen Ausbaudetails sollen beibehalten werden.

 

 

 

 


Begründung / Erläuterung:

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Antrag auf Umgestaltung des Straßenbegleitgrüns und Austausch gegen locker eingebrachten, groben Zierkies vor einem Privatgrundstück im Ortsteil Ahrensfelde vor.

 

Eine solche Umgestaltung widerspricht den Straßenausbauprogrammen im Ortsteil und der Gemeinde Ahrensfelde. Sie würde das Ortsbild verändern.

 

In einem aktuellen, ähnlich gelagerten Fall im Ortsteil Eiche hat das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder (Beschl. v. 5.10.2018, Az. VG 6 L 453/18) entschieden, dass die Umgestaltung des Straßenbegleitgrüns durch Austausch gegen Zierkies eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt und eine entsprechende Beseitigungsverfügung des Ordnungsamtes der Gemeinde bestätigt.

 

Der Ortsbeirat Eiche kam in seiner Sitzung vom 09.09.2015 zur inhaltsgleichen Frage (TOP 10) überein, die in den jeweiligen Straßenausbauprogrammen beschlossenen Ausbaudetails beizubehalten. Individueller Gestaltungsspielraum könne auch Gefahren mit sich bringen, z.B. (Waschkiessteine auf der Straße).

 

Der Ortsbeirat Blumberg kam in seiner Sitzung vom 20.10.2015 zur inhaltsgleichen Frage (TOP 08) überein, es bei den von der Gemeindevertretung für die jeweiligen Straßen beschlossenen Straßenausbauprogrammen zu belassen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen: Ja, in Höhe von €: Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 


Anlagen: