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Vorlage - BV-2018/046  

Betreff: Beschluss zur Einstellung der Bauleitplanung "Betreutes Wohnen Ulmenallee"
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Reichert, Jens
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
15.10.2018 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2018/046)

 

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, dass die Bauleitplanungsverfahren (Bebauungsplan und Änderung Flächennutzungsplan) für das Vorhaben „Betreutes Wohnen Ulmenallee“ eingestellt werden. Der Beschluss zum Verkauf des Grundstückes (Beschluss-Nr. 2017/02/07) wird aufgehoben. Der Beschluss zur Einstellung der Bauleitplanungen ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Begründung / Erläuterung:

 

Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Betreutes Wohnen Ulmenallee“ haben sich naturschutzfachliche Belange gezeigt, die dazu führen, dass dieses Vorhaben auf dem avisierten Grundstück in der Ulmenallee nicht wirtschaftlich durchführbar ist. Insbesondere Interessen des Artenschutzes sind aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde „nicht überwindbar“. Teile des Plangebietes dienen als Lebensraum für Knoblauchkröten, Moorfrösche und Rotbauchunken. Diese sind u.a. von § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG geschützt.

Für das Vorhaben hat die Gemeindevertretung die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Diese Verfahren sollen eingestellt werden. Mit der Bekanntmachung dieses Beschlusses wird der Rechtsschein beseitigt, der mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hervorgerufen wurde.

Von der Ermächtigung zum Verkauf des Grundstückes musste kein Gebrauch gemacht werden. Die Ermächtigung kann aufgehoben werden.

 


Finanzielle Auswirkungen: Ja, in Höhe von €: Nein

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 


Anlagen: