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Vorlage - BV-2018/054  

Betreff: 2. Offenlagebeschluss - Entwurf des Bebauungsplanes "Kirschenallee", OT Ahrensfelde
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Konrad, Alexandra
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Ahrensfelde Anhörung
07.11.2018 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2018/054)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Beratung
13.11.2018 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2018/054)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
19.11.2018 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2018/054)
Anlagen:
AFB Kirschenallee Ahrensfelde
BP_Kirschenallee_Entwurf_09_10_2018
181001_Kirschenallee_Bericht _Verkehr
181001_Kirschenallee_Bericht _Verkehr_Anhang
Schalltechnische Untersuchung
Regenwasserentsorgungskonzept_mit Anlagen

 

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den vorliegenden Entwurf (Stand Oktober 2018) des Bebauungsplanes „Kirschenallee“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur öffentlichen Auslegung.

 

Ebenso sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.

 

 

 

 


Begründung / Erläuterung:

 

Mit diesem Bebauungsplan soll Baurecht für die Errichtung und den Betrieb einer Kindertagesstätte, von individuellen Einfamilienhäusern und anteiligem Mietwohnungsbau geschaffen werden.

 

 

Grundsätzlich gibt dieser Bebauungsplan u.a. Baufelder und die Baumasse (Grundflächenzahl) vor. Die konkrete Ausgestaltung der Gebäude bleibt der Ausführungsplanung überlassen.

 

Gemäß dem nach BauGB vorgeschriebenen Verfahren ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

 

Einordnung im Planverfahren:

 

 

Aufstellungs-beschluss

1.  Offenlage

 

Abwägung

2.  Offenlage

 

Abwägung

Satzungs-beschluss

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen: Ja, in Höhe von €: Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 


Anlagen: B-Planentwurf und Erläuterungen

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 AFB Kirschenallee Ahrensfelde (4426 KB)    
Anlage 7 2 BP_Kirschenallee_Entwurf_09_10_2018 (2837 KB)    
Anlage 8 3 181001_Kirschenallee_Bericht _Verkehr (15931 KB)    
Anlage 4 4 181001_Kirschenallee_Bericht _Verkehr_Anhang (485 KB)    
Anlage 6 5 Schalltechnische Untersuchung (4619 KB)    
Anlage 5 6 Regenwasserentsorgungskonzept_mit Anlagen (1099 KB)