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Vorlage - BV-2018/073  

Betreff: Beschluss über Eckpunkte der Ausführungsplanung für den Neubau einer Grundschule in Lindenberg
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Reichert, Jens
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
13.11.2018 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2018/073)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
19.11.2018 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2018/073)
Anlagen:
Seite 1
Seite 2
Seite 3

 

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, dass die Grundschule in Lindenberg mit folgenden Vorgaben geplant werden soll:

  1. Die Schule soll viergeschossig errichtet werden und so die Möglichkeiten des B-Planes voll ausschöpfen.
  2. Die Anordnung des Baukörpers erfolgt (s. Anlage) so, dass der Schulhof nach Westen ausgerichtet wird.
  3. Die Turnhalle wird als Zweifeldhalle errichtet.
  4. Das Raumkonzept soll im Grundsatz wie in der Anlage dargestellt umgesetzt werden:
  1. Es werden sog. Heimatbereiche geschaffen, die jeweils vier Klassenräume zusammenfassen und diese als Einheit mit eigenen Sanitäranlagen und Garderoben ausgestalten.
  2. Die Fachkabinette erhalten eigene Vorbereitungsräume. Für die Heimatbereiche liegt der Focus auf pädagogischen Räumlichkeiten, eher sollen Teilungsräume als Vorbereitungsräume geschaffen werden. Als Vorbereitungsraum soll ein gemeinsames Büro pro Heimatbereich ausreichen.
  3. Der Hort wird in einem eigenen Flügel untergebracht.
  4. Die Möglichkeit der Doppelnutzung von Horträumen (für Hort und Schule) soll eingeplant werden.

 

 


Begründung / Erläuterung:

 

Eine Projektgruppe, die sich mit der Planung auseinandersetzt, wurde gegründet. In dieser Gruppe sind neben der Verwaltung die Lehrerschaft mit der Schulleitung, der Hort und die Elternschaft vertreten. Auch zwei Mitglieder der Gemeindevertretung sind Teil der Projektgruppe.

 

Ziel der Projektgruppe ist es, gemeinsam mit den Architekten machbare Lösungen zu finden, die mit den Nutzern der späteren Schule abgestimmt sind oder sogar auf deren Vorgaben beruhen.

 

Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Eckpunkte sind solche Ergebnisse der Beratungen dieser Gruppe:

 

Der Bau der Schule als viergeschossiges Gebäude schafft größere Freiräume für Schulhof und andere Außenanlagen.

 

Die Anordnung des Baukörpers an der östlichen Grenze des Plangebietes nutzt die Vorgaben des Bebauungsplanes optimal aus, da im westlichen Teil größere Freihalteflächen vorgesehen sind, die sich aber ohne weiteres als Schulhof nutzen lassen. Überdies dient das Schulgebäude so der Abschirmung gegenüber einer etwaigen Entlastungsstraße im Osten des Plangebietes (wie im Flächennutzungsplan dargestellt).

 

Die Bildung von Heimatbereichen wird in der Projektgruppe einstimmig befürwortet. Für die Schüler soll eine Lokalität geschaffen werden, die Identifikationsmöglichkeiten beinhaltet und die Verbundenheit mit der Schule fördert. Erfahrungen anderer Schulen mit diesem Konzept zeigen, dass auch der sorgsame Umgang mit den Räumlichkeiten verbessert werden kann.

 

Aus der Lehrerschaft wurde der Wunsch vorgetragen, jedes Klassenzimmer mit einem eigenen Vorbereitungsraum auszustatten. Zum einen sollten so Abstellflächen für Schulmaterialien und auch Rückzugsmöglichkeiten für die Lehrer geschaffen werden.

Dafür hätten die in der Ausschreibung noch vorgesehenen Teilungsräume aufgegeben werden müssen, um den Kostenrahmen nicht zu sprengen.

Daher ist nun ein Kompromiss ausgearbeitet worden, der sowohl die (pädagogisch nutzbaren) Teilungsräume vorsieht als auch (gemeinsame) Arbeitsräume für die Lehrerschaft nicht ausschließt.

 

Diskutiert wurde die Möglichkeit, den Hort gänzlich im Erdgeschoss unterzubringen. Die Tatsache, dass das gesamte Erdgeschoss dann vormittags ungenutzt sein würde, hat zu einem Umdenken geführt; der Hort soll nun einen der drei angedachten „Flügel“ des Schulgebäudes für sich nutzen können.

 

 


Finanzielle Auswirkungen: Ja, in Höhe von €: Nein

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 


Anlagen:

zeichnerische Darstellungen der Vorgaben

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Seite 1 (558 KB)    
Anlage 2 2 Seite 2 (123 KB)    
Anlage 3 3 Seite 3 (504 KB)