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Vorlage - BV-2018/073
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, dass die Grundschule in Lindenberg mit folgenden Vorgaben geplant werden soll:
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Begründung / Erläuterung:
Eine Projektgruppe, die sich mit der Planung auseinandersetzt, wurde gegründet. In dieser Gruppe sind neben der Verwaltung die Lehrerschaft mit der Schulleitung, der Hort und die Elternschaft vertreten. Auch zwei Mitglieder der Gemeindevertretung sind Teil der Projektgruppe.
Ziel der Projektgruppe ist es, gemeinsam mit den Architekten machbare Lösungen zu finden, die mit den Nutzern der späteren Schule abgestimmt sind oder sogar auf deren Vorgaben beruhen.
Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Eckpunkte sind solche Ergebnisse der Beratungen dieser Gruppe:
Der Bau der Schule als viergeschossiges Gebäude schafft größere Freiräume für Schulhof und andere Außenanlagen.
Die Anordnung des Baukörpers an der östlichen Grenze des Plangebietes nutzt die Vorgaben des Bebauungsplanes optimal aus, da im westlichen Teil größere Freihalteflächen vorgesehen sind, die sich aber ohne weiteres als Schulhof nutzen lassen. Überdies dient das Schulgebäude so der Abschirmung gegenüber einer etwaigen Entlastungsstraße im Osten des Plangebietes (wie im Flächennutzungsplan dargestellt).
Die Bildung von Heimatbereichen wird in der Projektgruppe einstimmig befürwortet. Für die Schüler soll eine Lokalität geschaffen werden, die Identifikationsmöglichkeiten beinhaltet und die Verbundenheit mit der Schule fördert. Erfahrungen anderer Schulen mit diesem Konzept zeigen, dass auch der sorgsame Umgang mit den Räumlichkeiten verbessert werden kann.
Aus der Lehrerschaft wurde der Wunsch vorgetragen, jedes Klassenzimmer mit einem eigenen Vorbereitungsraum auszustatten. Zum einen sollten so Abstellflächen für Schulmaterialien und auch Rückzugsmöglichkeiten für die Lehrer geschaffen werden.
Dafür hätten die in der Ausschreibung noch vorgesehenen Teilungsräume aufgegeben werden müssen, um den Kostenrahmen nicht zu sprengen.
Daher ist nun ein Kompromiss ausgearbeitet worden, der sowohl die (pädagogisch nutzbaren) Teilungsräume vorsieht als auch (gemeinsame) Arbeitsräume für die Lehrerschaft nicht ausschließt.
Diskutiert wurde die Möglichkeit, den Hort gänzlich im Erdgeschoss unterzubringen. Die Tatsache, dass das gesamte Erdgeschoss dann vormittags ungenutzt sein würde, hat zu einem Umdenken geführt; der Hort soll nun einen der drei angedachten „Flügel“ des Schulgebäudes für sich nutzen können.
Anlagen:
zeichnerische Darstellungen der Vorgaben
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