Volltextsuche

Sie sind hier: Politik & Verwaltung / Ratsinformationssystem

Ratsinformationssystem

Vorlage - BV-2018/080  

Betreff: Beschluss - Abschluss der Kreuzungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen über
die Baudurchführung und Kostenteilung zum Ausbau der Kreuzung Bernauer Straße / Bucher Weg / Bundesstraße 2 im Ortsteil Lindenberg
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Meier, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
17.12.2018 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2018/080)
Anlagen:
t.meier_2018-11-30_10-13-59

 

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde stimmt dem Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen über die Baudurchführung und Kostenteilung zum Ausbau der Kreuzung Bernauer Straße / Bucher Weg / Bundesstraße 2 im Ortsteil Lindenberg zu.

 

Der Bürgermeister und der Stellvertreter des Bürgermeisters werden beauftragt und ermächtigt, die für den Abschluss der Vereinbarung notwendigen Erklärungen abzugeben.

 

 

 


Begründung / Erläuterung:

 

Der Landesbetrieb Straßenwesen und die Gemeinde Ahrensfelde wollen mit dem Abschluss der Kreuzungsvereinbarung die Baudurchführung und Kostenteilung zum Ausbau der Kreuzung Bernauer Straße / Bucher Weg / Bundesstraße 2 im Ortsteil Lindenberg regeln.

Grundlage der Vereinbarung sind das Bundesfernstraßengesetz (FStrG), die Richtlinie über die Rechtsverhältnisse an Kreuzungen und Einmündungen von Bundesfernstraßen und anderen öffentlichen Straßen (StrKR), die Verordnung über Kreuzungsanlagen im Zuge vom Bundesfernstraßen (FStrKV) sowie die sonst für die Straßenbauverwaltung geltenden Vorschriften und Richtlinien.

 

Die Gemeinde führt die Baumaßnahmen im Benehmen mit dem Landesbetrieb in Eigenregie durch. Sie ist für die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung zuständig.

 

Die Kosten zur Herstellung der zu ändernden Kreuzung betragen entsprechend der Kostenberechnung voraussichtlich 122.067,24 € und werden gemäß § 12 Abs. 3a FStrG im Verhältnis der Fahrbahnbreiten geteilt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen: Ja, in Höhe von €: 122.067,24 Nein

(Gesamtmaßnahme im Haushalt der Gemeinde im

Produktkonto 54110.785100) eingestellt

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 


Anlagen:

 

Entwurf Kreuzungsvereinbarung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 t.meier_2018-11-30_10-13-59 (2062 KB)