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Vorlage - BV-2018/091
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,
Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit dieser Planung soll Baurecht für frei stehende Einfamilienhäuser auf sechs Grundstücken geschaffen werden. Dabei sollen die vorderen Grundstücksteile als allgemeines Wohngebiet und die rückwärtigen Bereiche als private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Gartenland“ entwickelt werden.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,75 ha und betrifft das Flurstück 253 der Flur 3, Gemarkung Mehrow.
Das Plangebiet befindet sich ca. 350 m nordöstlich des Ortskerns von Mehrow und wird wie folgt begrenzt: - im Norden und Nordwesten durch Waldflächen sowie den nördlich anschließenden Friedhof, - im Osten durch die Robert-Stock-Straße und - im Südwesten durch die Straße An der Lake mit der anliegenden Mehrfamilienhausbebauung An der Lake Nr. 1–4.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
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Begründung / Erläuterung:
Die Vorhabenträger beabsichtigen auf dem Flurstück 253 der Flur 3, Gemarkung Mehrow ein Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Lake“. Der Vorhabenträger beabsichtigt das gesamte Flurstück zu erwerben – ein Vorvertrag mit dem bisherigen Eigentümer ist bereits abgeschlossen.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,75 ha. Die übrigen Teile des insgesamt ca. 1,3 ha großen Flurstücks sollen als Wald und Grünfläche unverändert erhalten bleiben. Das Gelände ist ursprünglich Teil eines in den 1990er Jahren zur Entwicklung vorgesehenen Wohngebietes, welches nur teilweise realisiert wurde. Es liegt heute brach und ist dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen.
Für diese Flächen besteht das Planungserfordernis zur Schaffung von Baurecht.
Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet Wohnbaufläche und Grünfläche dar, so dass der Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.
Zu dem Flurstück der Vorhabenträger gehört auch die Fahrbahn der Straße an der Lake, über die die gegenüberliegende Mehrfamilienhausbebauung (An der Lake Nr. 1–4) erschlossen wird. Die Fahrbahn wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen und soll als private Verkehrsfläche festgesetzt werden. Am Ende der Straße ist die Errichtung einer Wendeanlage vorgesehen. Den Wohngebäuden An der Lake Nr. 1–4 wird ein Fahrrecht eingeräumt, um die verkehrliche Erschließung zu sichern. Entsprechende Vorgespräche wurden mit der Eigentümergemeinschaft bereits geführt.
Die Vorhabenträger sind bereit, für die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen die Kosten zu tragen.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes ist im beigefügten Übersichtsplan umrandet dargestellt.
Übersicht im Planverfahren:
Aufstellungs-beschluss | 1. Offenlage
| 1. Abwägung
| 2. Offenlage | 2. Abwägung
| Satzungs-beschluss
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Anlagen:
Übersichtsplan vom Plangebiet
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | BP_An der Lake-Geltungsbereich-Übersicht (277 KB) |