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Vorlage - BV-2018/097  

Betreff: Beschluss zur Erarbeitung eines gemeinsamen Entwicklungskonzeptes (Arbeitstitel Achsenkonzept) mit der Stadt Werneuchen
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Konrad, Alexandra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Beratung
11.12.2018 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2018/097)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
17.12.2018 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2018/097)

 

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde stimmt

1) der Erarbeitung eines gemeinsamen Entwicklungskonzeptes (Arbeitstitel „Achsenkonzept“) mit der Stadt Werneuchen unter fachlicher Begleitung durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) zu.

2) Es ist mit Unterstützung des MIL eine Aufgabenstellung zu erarbeiten.

3) Mit der Planungsleistung ist nach erfolgter Ausschreibung ein leistungsfähiges Planungsbüro zu beauftragen.

4) Die Kostenteilung erfolgt zwischen der Gemeinde Ahrensfelde und der Stadt Werneuchen im Verhältnis der Einwohnerzahlen (Stichtag 01.12.2018).

5) Die Gremien der Gemeinde sind über den Arbeitsstand regelmäßig zu informieren.

 

 


Begründung / Erläuterung:

 

Für den Juli 2019 ist das Inkrafttreten des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion (LEP HR) angekündigt. Mit dieser Planung wird eine Entwicklungsachse aus Berlin heraus über die Gemeinde Ahrensfelde und die Stadt Werneuchen im Korridor der Bundesstraße 158 und der Bahnlinie RB 25 ausgewiesen.

Das MIL hat in zwei Arbeitsgesprächen am 16.10.2018 und 26.11.2018 Werneuchen und Ahrensfelde die Aufstellung eines gemeinsamen Entwicklungskonzeptes (Arbeitstitel Achsenkonzept) empfohlen und gleichzeitig fachliche und finanzielle Unterstützung angeboten, um modellhaft  die Möglichkeiten der Steuerung der Siedlungsentwicklung durch ein neues Planungsinstrument anzuwenden.

Die Erarbeitung dieses gemeinsamen Konzeptes dient der Entwicklung von abgestimmten  Leitzielen im Bereich der Siedlungsachse in allen Handlungsfeldern und der Benennung der  aktuellen und zukünftigen Handlungsbedarfe. Die Kommunen sollen mit Wirksamwerden des  LEP HR für die neuen Herausforderungen der Siedlungsentwicklung strategisch und konzeptionell aufgestellt werden.

Die Konkretisierung der Aufgabenstellung erfolgt im Rahmen von weiteren Arbeitsgesprächen beim MIL.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen: Ja, in Höhe von €: Eigenanteil ca. 60 T€ (Förderung durch MIL noch nicht konkretisiert)             

Nein

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 


Anlagen: