Volltextsuche
Ratsinformationssystem
Vorlage - BV-2018/101
|
|
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,
Regelverfahren mit Umweltprüfung unter der Beachtung der Planungsziele der Gemeinde Ahrensfelde. Mit dieser Planung soll Baurecht für die Entwicklung eines Wohngebietes geschaffen werden.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,79 ha und betrifft die Flurstücke 121/1, 121/2, 124/2, 124/3 sowie 123/4 der Flur 3, Gemarkung Ahrensfelde.
Das Plangebiet befindet sich zum Teil an der Gemarkungsgrenze und wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch die Dorfstraße sowie der anliegenden Bebauung entlang der Dorfstraße mit den Hausnummern 16 und 17, - im Osten durch die Feldstraße, - im Süden durch die Gemarkungsgrenze entlang der Klandorfer Straße und - im Westen angrenzende Bebauung entlang der Dorfstraße Hausnummer 14
Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Anpassung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
|
|
Begründung / Erläuterung:
Der auf dem Grundstück Dorfstraße 15 / Feldstraße 6-7 befindliche Autohandel soll zukünftig
verlegt werden. Das rund 0,79 ha große Grundstück ist derzeit weitgehend versiegelt. Aufgrund der zentralen Lage im Ortsteil Ahrensfelde und der gegebenen Erschließung, strebt der Investor eine Entwicklung der Fläche zu Wohnzwecken an.
Seitens des Eigentümers wird die Einrichtung eines weitgehend gegenüber den umliegenden Verkehrsflächen abgeschirmten Wohnhofes für unterschiedliche Nutzergruppen (z. B. Familien, Senioren) angestrebt. Die Bebauungshöhe soll zwei bis drei Vollgeschosse zuzüglich Staffelgeschoss aufweisen und damit dem ortsüblichen Rahmen entsprechen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes. Für diese Flächen besteht das Planungserfordernis zur Schaffung von Baurecht. Dazu ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde weist die Grundstücke derzeit als gemischte Bauflächen aus.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes ist im beigefügten Übersichtsplan umrandet dargestellt.
Übersicht im Planverfahren:
Aufstellungs-beschluss | 1. Offenlage | 1. Abwägung | 2. Offenlage | 2. Abwägung | Satzungs-beschluss |
Anlagen: Antrag aus Aufstellungsbeschluss inkl. Geltungsbereich
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Plangebiet Feldstraße (891 KB) | |||
2 | Lageplan Feldstraße (1058 KB) |