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Vorlage - BV-2019/002  

Betreff: Beschluss über die Einreichung von Förderanträgen zum Vorhaben "Wegebau Blumberg-Krummensee"
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Meier, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
21.01.2019 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2019/002)

 

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde bestätigt für das Vorhaben „Wegebau Blumberg-Krummensee“ die Einreichung jeweils eines Förderantrags an das Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung im Rahmen des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie an den Landkreis Barnim im Rahmen der Förderung von Maßnahmen aus dem Kreisentwicklungsbudget.

 

 

 


Begründung / Erläuterung:

 

Mit Beschluss vom 16.05.2011 hat die Gemeindevertretung Ahrensfelde die Maßnahme „Planung und Neubau eines Teilabschnittes des Regionalradwanderweges Blumberg-Krummensee zum prioritären Förderantrag im Rahmen der Richtlinie des Landkreises Barnim „Förderung überregionaler Projekte“ festgelegt.

 

Mit der Planung (Leistungsphasen 2-4 HOAI) des in etwa 2,5 km langen Teilabschnittes eines Radweges von Blumberg bis zur Gemarkungsgrenze Krummensee wurde das Ingenieurbüro Andreas Hartwig aus Berlin beauftragt.

 

In Auswertung der vorliegenden Entwurfsplanung und den daraus resultierenden Mehrkosten in Höhe von 190.000,- € fasste die Gemeindevertretung Ahrensfelde am 16.04.2012 den Beschluss, die Maßnahme vorerst nicht weiter zu verfolgen.

 

Entsprechend Beschluss der Gemeindevertretung Ahrensfelde vom 17.12.2018 sollen für die Maßnahme nunmehr von der Verwaltung fristgerecht die jeweiligen Förderanträge eingereicht und die Gemeindevertretung diesbezüglich im Januar 2019 informiert werden.

 

Für eine mögliche weitere Umsetzung der Maßnahme bieten sich folgende Förderrichtlinien an:

 

Einreichung eines Förderantrags bis zum 18.01.2019 beim Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung im Zuge des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) – hier ländlicher Wegebau - Förderhöhe bis zu 75 v.H. der anerkannten förderfähigen Kosten

 

Einreichung eines Förderantrags bis zum 28.02.2019 an den Landkreis Barnim im Rahmen der Förderung von Maßnahmen aus dem Kreisentwicklungsbudget, Förderhöhe maximal bis zur  Sicherstellung der erforderlichen Eigenmittel aus der o.g. GAK-Richtlinie, hier: 25 v.H.)

 

 


Finanzielle Auswirkungen: Ja, in Höhe von €: ca. 650.000,- Nein

(Maßnahme ist bisher nicht im aktuellen Haushaltsplan

enthalten, bei entsprechender Förderung wäre eine

100%-ige Finanzierung aus Fremdmitteln sichergestellt)

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 


Anlagen: