Volltextsuche

Sie sind hier: Politik & Verwaltung / Ratsinformationssystem

Ratsinformationssystem

Vorlage - FV-2019/003  

Betreff: Antrag an die Gemeindevertretung Ahrensfelde auf Beschlussfassung zur Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft
Status:öffentlich  
Einreicher:Frau Christina Emmrich, Frau Oda Formazin, Frau Kathrin Tietz
27.12.2018
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schulz, Sebastian
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
21.01.2019 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde verwiesen an  (FV-2019/003)
Hauptausschuss Vorberatung
04.03.2019 
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen  (FV-2019/003)
Ausschuss für Finanzen Vorberatung
07.03.2019 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen  (FV-2019/003)
Ausschuss für Soziales und Kultur Vorberatung
11.03.2019 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Kultur ungeändert beschlossen  (FV-2019/003)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
12.03.2019 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (FV-2019/003)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
Anlagen:
Antrag_Gründung_Wohnungsbaugesellschaft
Anlage_1_Einkommensstatistik
Anlage_2_Statistik_WBS
Anlage_3_Kostenschätzung
Anlage_4_Förderrechner_Mietwohnraumförderung
Protokoll zum weiteren Umgang mit der Vorlage FV2019-003
2. Treffen zum weiteren Umgang mit d. Antrag 2019-003

 

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung möge dem Antrag der Antragstellerinnen folgen und

beschließen:

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt:

 

1. Die kommunale Wohnungsbaugesellschaft „Ahrensfelde“ zu gründen

2. Den vorhandenen kommunalen Wohnungsbestand in die WBG zu überführen

3. Die WBG mit der Realisierung des Projektes Mehrgenerationswohnen im OT Eiche zu beauftragen

 

 


Begründung / Erläuterung:

 

Die soziale Absicherung des Wohnens ist eine wichtige kommunale Aufgabe.

Die Gemeinde braucht dazu bezahlbare Mietwohnungen. Eigenheimbau bzw. Mieten

privater Bauträger übersteigen häufig das Budget junger Familien und vieler

Senior*innen, die in Ahrensfelde bleiben wollen.

Die mittleren Bruttomonatsentgelte zeigen, dass z.B. Friseur/in, Koch/Köchin,

Altenpfleger/innen zwingend geförderte Mietwohnungen brauchen. (Anlagen 1 und 2)

Die Gemeinde verfügt über Flächen, die sich für den Wohnungsbau eignen. Mit dem Bau

von Wohnhäusern auf diesen Flächen wird das gemeindliche Eigentum gestärkt und

Bewohner/innen in der Gemeinde gehalten.

Die vorhandenen kommunalen Wohnungen werden in die WBG überführt.

Zum Antrag gehören die Kostenschätzung für das Bauvorhaben und die

Wirtschaftlichkeitsberechnung (Anlage 3).

Die Kostenschätzung zeigt, dass die Gemeinde, mit Hilfe der WBG, das Projekt umsetzen

kann. Durch den Wert des Grundstücks ist ein Eigenkapital in Höhe von 800.000 €

erforderlich. Es gibt einen Förderzuschuss in Höhe von 1.122.100 € (Anlage 4). Das

erforderliche Förderdarlehen beträgt 6.892.900 €. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigt,

dass dieses über die Vermietung refinanziert werden kann.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Statistik Einkommensgrenze

Anlage 2 - Statistik WBS

Anlage 3 - Wirtschaftlichkeitsberechnung

Anlage 4 - Beispiel Förderzuschuss

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag_Gründung_Wohnungsbaugesellschaft (431 KB)    
Anlage 2 2 Anlage_1_Einkommensstatistik (319 KB)    
Anlage 3 3 Anlage_2_Statistik_WBS (382 KB)    
Anlage 4 4 Anlage_3_Kostenschätzung (2641 KB)    
Anlage 5 5 Anlage_4_Förderrechner_Mietwohnraumförderung (654 KB)    
Anlage 6 6 Protokoll zum weiteren Umgang mit der Vorlage FV2019-003 (295 KB)    
Anlage 7 7 2. Treffen zum weiteren Umgang mit d. Antrag 2019-003 (106 KB)