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Vorlage - BV-2019/007  

Betreff: Beschluss - 2. Änderungssatzung zur Satzung zur Entschädigung und Würdigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ahrensfelde (Feuerwehrentschädigungssatzung - FwEntschS)
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.1 - Ordnungsangelegenheiten Bearbeiter/-in: Dühring, Karsten
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Beratung
04.02.2019 
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen  (BV-2019/007)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
18.02.2019 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2019/007)
Anlagen:
2. Änderungssatzung der FwEntschS
Gegenüberstellung

 

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung zur Entschädigung und Würdigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ahrensfelde (Feuerwehrentschädigungssatzung - FwEntschS).

 

 


Begründung / Erläuterung:

 

Entsprechend § 2 Absatz 2 des Gesetzes über die Verleihung einer Medaille für Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrmedaillengesetz - FMedailG) kann die Medaille für Treue Dienste in neun Stufen für zehn-, 20-, 30-, 40-, 50-, 60-, 70-, 75- und 80-jährige Zugehörigkeit verliehen werden.

 

Entsprechend § 6 der Satzung zur Entschädigung und Würdigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ahrensfelde (Feuerwehrentschädigungssatzung – FwEntschS)  kann für die Würdigung der Zugehörigkeit der Kameraden zur Freiwilligen Feuerwehr in Verbindung mit der Verleihung einer Medaille für Treue Dienste, eine Geldzuwendung überreicht werden.

Nach derzeitigem Stand erlaubt die Feuerwehrentschädigungssatzung nur die Würdigung bis zum 50. Dienstjubiläum.

 

Um die Satzung der geänderten Rechtslage anzupassen und damit auch die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr mit einer Geldzuwendung würdigen zu können, ist eine Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung wie folgt erforderlich:

 

Die Formulierung im § 6 Ziffer 5 der Feuerwehrentschädigungssatzung wird wie folgt geändert:

 

5. jedes weitere Jahrzehnt Zugehörigkeit 250,00 Euro

 

Die v. g. Änderungen hätten eine Mehrbelastung des Haushaltes in Höhe von 250 Euro pro Jubilar zur Folge.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen: Ja, in Höhe von €: 250,00 € pro Jubilar Nein

12610.542100

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 


Anlagen:

 

2. Änderungssatzung der FwEntschS, Gegenüberstellung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2. Änderungssatzung der FwEntschS (108 KB)    
Anlage 2 2 Gegenüberstellung (99 KB)