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Vorlage - BV-2019/011  

Betreff: Beschluss - Bestätigung Auftragsvergabe "Rahmenvertrag Straßeninstandhaltung - Teil B - unbefestigte Wege und Straßen"
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Meier, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
20.05.2019 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2019/011)

 

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung den Rahmenvertrag für Zeitvertragsarbeiten Straßeninstandsetzung (unbefestigte Wege und Straßen) für den Zeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2022 mit der Option der einmaligen Verlängerung bis 30.06.2023 mit der Firma Engron GmbH aus

16259 Bad Freienwalde zu schließen.

 

 

 


Begründung / Erläuterung:

 

Im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens wurden die Leistungen eines Rahmenvertrages für Zeitvertragsarbeiten Straßeninstandsetzung - hier zur Ausführung von Instandsetzungsarbeiten unbefestigten Wegen und Straßen - ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 24.04.2019 gingen nur 2 Angebote ein. Die Auswertung stellt sich wie folgt dar:

 

Mainka GmbH, 15378 Hennickendorf 25.896,32

Engron GmbH, 16259 Bad Freienwalde 33.841,30 €

 

Im Ausschreibungsverfahren wurde den Firmen eine geplante Jahresgesamtleistung von

ca. 40.000,- € genannt. Bei bis zu vierjähriger Vertragsdauer kann sich das Auftragsvolumen somit auf 160.000,- € steigern. Genau in diesem Wertumfang wurden vor der Ausschreibung Musterbaustellen zusammengestellt. Hieraus ergibt sich folgender Submissionsspiegel:

 

Engron GmbH, 16259 Bad Freienwalde 178.524,37 €

Mainka GmbH, 15378 Hennickendorf 213.304,48 €

 

Die Firma Engron GmbH ist als leistungsfähiges Unternehmen in der Region bekannt und war schon vielfach in der Gemeinde Ahrensfelde tätig.

 

Es wird empfohlen, den Zuschlag an die Firma Engron GmbH aus 16259 Bad Freienwalde

zu erteilen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen: Ja, in Höhe von bis zu €: 178.524,37 Nein

(eingestellt bzw. einzustellen unter 54110.522100)

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 


Anlagen: