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Vorlage - BV-2019/033
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die 1. Änderung des Stellenplanes des Haushaltsjahres 2019 gemäß Anlage.
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Begründung / Erläuterung zum
Im Ordnungsamt der Gemeinde waren bislang 2 Sachbearbeiter im Innen- und Außendienst tätig. Bedingt durch einen längeren und noch andauernden personellen Ausfall im Ordnungsamt haben sich zahlreiche Aufgaben aufgestaut. Wegen der ebenfalls erforderlichen Absicherung der Bürgersprechstunden war ein regelmäßiger Außendienst im gewohnten Umfang nicht mehr möglich.
Zwar konnte die Besetzung der zweiten Stelle aus den internen Reihen der Verwaltung – nach erfolgloser Durchführung eines externen Bewerbungsverfahrens – zunächst sichergestellt werden. Die Aufarbeitung der Vorfälle aus den letzten etwa 10 Monaten ist dadurch jedoch nicht gesichert. Hinzu kommt, dass die Menge der Aufgaben im Ordnungsbereich mit dem Gemeindegebiet und den Einwohnerzahlen stetig wächst. Zur regelmäßigen Begehung des Gemeindegebiets soll daher eine Stelle mit dem Schwerpunkt Außendienst im Ordnungsamt geschaffen werden. Diese wäre nach dem TVöD VKA mit einer Entgeltgruppe (EG) 5 einzugruppieren.
Der derzeit geltende Stellenplan weist 5,5 Stellen der EG 5 aus, welche sämtlich besetzt sind. Frei ist dagegen noch eine Stelle EG 3. Unter Berücksichtigung der vorstehend genannten Tatsachen ist eine Erhöhung der Stellen EG 5 auf 6,5 unter gleichzeitiger Verminderung der Stellen EG 3 auf 9 erforderlich.
Eine Gegenüberstellung des derzeitigen Stellenplanes 2019 und der 1. Änderung des Stellenplanes 2019 ist als Anlage beigefügt.
Im Haushaltsjahr 2019 entstehen keine zusätzlichen Kosten, da eine Einstellung frühestens zum 1.7.2019 realistisch ist und die durch die offene Stelle EG 3 eingesparten Mittel für die Differenz im zweiten Halbjahr 2019 ausreicht.
In den Folgejahren ab dem Haushalt 2020 entstehen der Gemeinde Kosten in Höhe der Differenz der Jahresgehälter (Arbeitgeberbrutto) zwischen einer Stelle EG 3 und EG 5 in Höhe von ca. 3.500 € pro Jahr.
Nach derzeitigem Stand führt die Änderung des Stellenplanes 2019 und die damit verbundene Neueinstellung nicht zu einer Überziehung des Personalbudgets.
Anlagen:
Derzeitiger Stellenplan zum Haushaltsjahr 2019; geänderter Stellenplan zum
Haushaltsjahr 2019
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Stellenplan 2019 (668 KB) |