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Vorlage - IV-2019/036  

Betreff: Information und Diskussion zum Anlegen von Blühwiesen in Ahrensfelde 2019
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Wahl, Josefine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Information
12.03.2019 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur zur Kenntnis genommen  (IV-2019/036)
Anlagen:
Blühwiesen in Ahrensfelde 2019-Flächen


 

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit 2018 konnte nicht planmäßig mit dem Anlegen von Blühwiesen begonnen werden. 3 Flächen wurden jedoch ohne Bearbeitung als Blühwiesen belassen und werden nun einmalig zum Frühjahr 2019 abgemäht.

Im Wuhlepark in Ahrensfelde wurden testweise Blühwiesenmatten ausgelegt. Durch die Trockenheit, aber wahrscheinlich auch durch negative Einflüsse von Spaziergängern (z.B. durch Betreten, Hundekot etc.) haben sich die Pflanzen nicht gut entwickelt.

Die ebenfalls 2018 in Privatgrundstücken auslegten gleichwertigen Blühwiesenmatten entwickelten sich dort hingegen sehr vorteilhaft.

 

Am 02.03.2019 fand gemeinsam mit dem Blühstreifen Beelitz e. V. in Ahrensfelde eine Infoveranstaltung für Bürger zum Thema Blühwiesen und Insektenschutz statt.

Neben dem nachgewiesenen positiven Effekt für Bienen und andere Insekten können Blühwiesen auch längerfristig durch geringere Mahdzyklen zu einer Kostenreduktion für Gemeinden führen. Das Anlegen ist jedoch aufwendig und kostenintensiv (Bodenvorbereitung und Kauf von speziellen Samenmischungen).

 

Wir werden in den nächsten ein bis zwei Jahren untersuchen, wie sich Blühwiesen auf die Kosten der Grünflächenpflege auswirken. Für 2019 sind für das Thema Blühwiesen- und Insektenschutz 42.000 Euro eingeplant, für 2020 und 2021 jeweils 20.000 Euro.

 

2019 werden auch auf Wunsch von Bürgern weitere Flächen im Gemeindegebiet als Blühwiesen angelegt bzw. bewirtschaftet. Bei der Flächenwahl hierfür wurden alle Ortsteile betrachtet. Zu berücksichtigen bei der Wahl von Flächen ist, dass sowohl die Verkehrs-sicherung als auch die Straßenentwässerung durch eine Blühwiese nicht beeinträchtigt werden darf. Das Anlegen, die Mahd und weitere „Bewirtschaftung“ der Blühwiesen wird

von externen Dienstleistern übernommen. Einzige Ausnahmen bilden die Fläche am Finkenweg, die in der Verantwortung des Bauhofes liegt, sowie die Flächen im Lenné-Park.  Die Gemeinde verwendet mehrjähriges Saatgut. Das Aufstellen von Schildern auf Blühflächen ist geplant, um Spaziergänger auf das Thema hinzuweisen und in der Zeit der Bodenbearbeitung und Anwachspflege ein zeitweises Betreten einzuschränken. Gemeindeeigene Blühflächen werden allerdings keinem generellen Betretungsverbot unterliegen. Sollten Bürger ohne Absprache mit der Gemeinde derartige Schilder aufstellen, werden diese entfernt.

 

Die entwickelbaren Flächen werden anliegend vorgestellt, auf denen 2019 Blühwiesen angelegt werden sollen.

 

 


Begründung / Erläuterung:

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen: Ja, in Höhe von €: Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 


Anlage:

Übersicht über zu Blühwiesen entwickelbare Flächen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Blühwiesen in Ahrensfelde 2019-Flächen (3340 KB)