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Vorlage - BV-2019/043  

Betreff: Beschlussfassung über die Entwurfsplanung für die zu errichtende Grundschule im OT Lindenberg
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Reichert, Jens
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Entscheidung
01.04.2019 
außerordentliche öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2019/043)
Anlagen:
ÄA_CDU_Bürgerverein Eiche_ FDP

 

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, dass die Verwaltung bei der Erarbeitung der Entwürfe für die Bauantragstellung durch die Architekten die Variante …. weiter verfolgt.

 

 


Begründung / Erläuterung:

 

Durch die Verwaltung wurde im Rahmen der Ausschreibung für die Planungsleistungen eine Vorgabe für die Nutzfläche der neuen Grundschule gemacht. So soll die Nettonutzfläche der Schule mit Hort (ohne Mensa und Turnhalle) 6.070 m² betragen.

 

Im Verlauf der Entwurfsplanung zeigte sich, dass diese Flächenvorgabe mit den Anregungen und Wünschen aus der Projektgruppe nur schwer in Einklang gebracht werden kann. Die Bietergemeinschaft hat nun zwei verschiedene Herangehensweisen zur Bewältigung der  Problematik aufgezeigt:

 

Die Variante A hat die bis dahin erarbeiteten Entwürfe beibehalten und die Flächen soweit wie möglich komprimiert. Die Flächenvorgaben können so fast eingehalten werden.

 

Die vorgelegte Variante B ist insbesondere unter dem Aspekt der Kosten neu konzipiert. Hier ist es wohl aufgrund der Bauweise und der Strukturierung eher wahrscheinlich, dass das gesetzte Baukostenziel von 1.800 € eingehalten werden kann.

 

Durch das Federführende Büro wurde eingeschätzt, dass die Kostendifferenz zu der Varianten ca. 100-150 € je m² betragen kann. Dies wäre durch die Bau- und Konstruktionsweise bedingt.

 

Die Projektgruppe mit Lehrern, Eltern und Hortpersonal hat sich für eine klare Clusterung ausgesprochen, da diese eine bessere pädagogische Arbeit ermöglicht. Auch die Teilung der Schule nach Klassenstufen (jeweils vier Klassen = eine Klassenstufe pro Cluster) wird als vorteilhaft gesehen.

 

Der Bauausschuss ist mehrheitlich diesem Votum gefolgt.

 

 

Zum jetzigen Zeitpunkt steht die Grundsatzentscheidung an, welcher Weg bei der Ausführungsplanung weiter verfolgt werden soll bzw. wo die Prioritäten liegen sollen:

 

Sollen bei der Planung möglichst vielseitige pädagogische Fähigkeiten des Gebäudes avisiert werden? Auch wenn das gesetzte Kostenziel so nicht gehalten werden kann, werden die Verwaltung und die Architekten selbstverständlich die Kosten nicht vernachlässigen.

 

Oder soll der Fokus darauf gelegt werden, das Kostenziel zu halten? Auch hier wird die Verwaltung mit Hilfe der Architekten versuchen, die aus der Projektgruppe eingebrachten Belange, soweit möglich, einfließen zu lassen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen: Ja, in Höhe von €: Nein

()

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 


Anlagen:

Erläuterungsberichte zu den Varianten

Grundrisse und Lagepläne zu den Varianten

3D-Visualisierungen der Varianten

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 11 1 ÄA_CDU_Bürgerverein Eiche_ FDP (275 KB)