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Vorlage - BV-2019/045  

Betreff: Beschluss - Bau einer Doppelladestation für Elektrofahrzeuge
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
09.04.2019 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2019/045)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
15.04.2019 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2019/045)

 

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Neuerrichtung einer Doppelladestation (2 Ladepunkte) für Elektrofahrzeuge im Umfeld des Rathauses Ahrensfelde durch die Kreiswerke Barnim GmbH.

 

 


 

 

 

 

 

Begründung / Erläuterung:

 

Der Landkreis Barnim verfolgt die Umsetzung einer Null-Emissions-Strategie, unter anderem im Verkehrsbereich. Um dieses Vorhaben zu verwirklichen, möchten die Kreiswerke Barnim GmbH flächendeckend Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten.

 

Auch die Gemeinde Ahrensfelde möchte durch das Angebot von klimafreundlicher Mobilität einen Beitrag zur Umsetzung der Null-Emissions-Strategie leisten.

Geplant ist die Errichtung einer Doppelladestation mit zwei Ladepunkten im Umfeld des Rathauses Ahrensfelde. Die Ladepunkte sind Einrichtungen, zum Aufladen von Elektrofahrzeugen. An einem Ladepunkt kann immer ein Elektrofahrzeug seine Batterie aufladen.

 

Der Bau einer Doppelladestation kostet insgesamt ca. 12.000 Euro brutto. Die Gemeinde Ahrensfelde zahlt davon einen einmaligen Betrag von 4.000 Euro brutto. Die übrigen Investitionskosten werden von den Kreiswerken Barnim übernommen. Auch die laufenden Kosten, u.a. Wartung, Abrechnung und Hotline, werden von den Kreiswerken übernommen.

 

Die Ladestation ist mit zwei Typ2-Steckdosen ausgestattet, die seit Mai 2014 EU-Norm sind. Jedes in Europa zugelassene Auto kann daran laden. Die Ladegeschwindigkeit ist je nach Hersteller des KfZ unterschiedlich und variiert zwischen 3,7 und 22 kW. Das bedeutet für 100 km eine Ladezeit zwischen 0,75 und 4 Stunden. Zugang erhält man durch eine RFID-Karte (kontaktlose Chipkarte zum Auslesen von Daten) oder einer App sowie über die neue EC-Karte mit „Wellen-Symbol“.

 

Die Kosten für das Laden eines Elektrofahrzeuges belaufen sich wie folgt:

 

-          Ladestartgebühr von 2 Euro

-          normale Stromkosten

-          Parkgebühr möglich, um das Langzeitparken zu unterbinden

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen: Ja, in Höhe von €: 4.000 Nein

 

 

 

 

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 


Anlagen:

 

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