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Vorlage - BV-2019/049  

Betreff: Beschluss zur weiteren Verfahrensweise nach Antwort des Landkreises zur Petition "Tagesmütter"
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in:Dr. Kauert, Michael
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Kultur Vorberatung
13.05.2019 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Kultur zurückgestellt  (BV-2019/049)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
15.04.2019 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde verwiesen an  (BV-2019/049)
20.05.2019 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde geändert beschlossen  (BV-2019/049)
Anlagen:
Petition Tagesmütter-AntwLdKrs 2019-03-28

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die weitere Behandlung der Petition „Tagesmütter“ wie folgt:

 

 

 


Begründung / Erläuterung:

 

Mit Petition vom 2.10.2018 bat eine in der Gemeinde Ahrensfelde tätige Tagesmutter die Gemeinde, die Ahrensfelder Tagesmütter wie folgt zu unterstützen:

 

1.Sachkostenzuschuss von jährlich 300 Euro

2.Monatlicher Aufwendungszuschuss in Höhe von 20,00 Euro pro Kind

3.Kostenfreie Teilnahme an von der Gemeinde geförderten und finanzierten Fortbildungen

4.Übernahme der Kaltmiete von gewerblich angemieteten Räumlichkeiten entsprechend zur Kindertagesbetreuung (Mietvertrag zur gewerblichen Nutzung erforderlich)

5.Startzuschuss in Höhe von 500 Euro bei Neugründung einer Tagespflegestelle mit Nachweis für den Bedarf (z.B. Kinderwagen, Einrichtungsgegenstände, Spielsachen u.ä.)

 

Eine nähere Begründung war der Petition nicht beigefügt.

 

Die Petition wurde am 19.11.2018 in der Gemeindevertretung unter dem Tagesordnungspunkt (TOP) 07 aufgerufen. Es wurde beschlossen (PE-2018/049), die Verwaltung zu beauftragen, den rechtlichen Rahmen einer Förderung von Tagespflegepersonen durch die Gemeinde Ahrensfelde zu ermitteln und ggf. mit dem Landkreis Barnim abzustimmen. Vorsorglich wurden auch Mittel in den Haushalt für das Jahr 2019 eingestellt.

 

Am 28.03.2019 erhielt die Gemeinde Ahrensfelde vom Landkreis Barnim eine umfassende Stellungnahme zum rechtlich möglichen Rahmen einer Förderung von Tagespflegepersonen durch die Gemeinde, die in der Anlage beigefügt ist.

 

Die Gemeindevertretung muss nunmehr über die weitere Behandlung der Petition beraten und beschließen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen: Ja, in Höhe von €: vgl. Begründung Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 


Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Petition Tagesmütter-AntwLdKrs 2019-03-28 (3796 KB)