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Vorlage - BV-2019/050
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Wohnpark – Lindenberg“ für das Flurstück 791 der Flur 4 der Gemarkung Lindenberg zu. Die Befreiung bezieht sich auf die Gestaltung und Höhe der Einfriedungen zwischen den Grundstücken.
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Begründung / Erläuterung:
Von den Eigentümern des Flurstückes 791 der Flur 4 wurde ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich Gestaltung und Höhe der Einfriedungen zwischen den Grundstücken gestellt.
Das Vorhaben soll entgegen der Festsetzung „Geschlossene massive Einfriedungen zwischen den Grundstücken und entlang der Straßenfront sind unzulässig. Alle anderen Arten der Einfriedung sind bis zu einer Höhe von 1,5m zulässig.“ mit einem massiven und 1,8 m hohen Sichtschutzzaun ausgeführt werden.
Der Blick von der hinteren Grundstücksgrenze in die freie Landschaft wird seit 2019 durch den Neubau von dicht aneinander gereihten zweistöckigen Mehrfamilienhäusern des Wohngebietes „Lindenberg Süd“ eingeschränkt. Die Erhöhung der Einfriedung soll hauptsächlich dem Schutz der Privatsphäre und als Windfang dienen.
Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar, nachbarliche Interessen und öffentliche Belange werden nicht betroffen. Es wird auch hier empfohlen dem Antrag stattzugeben.
Anlagen:
Lageplan
Fotos
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Fotos (959 KB) | |||
2 | Lageplan (427 KB) | |||
3 | Lageplan_Umgebung (607 KB) |