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Vorlage - BV-2019/053  

Betreff: Beschluss - Bauprogramm Straßenbau "Ausbau der Kirchstraße" im Ortsteil Blumberg
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Meier, Thomas
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Blumberg Beratung
16.04.2019 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Blumberg ungeändert beschlossen  (BV-2019/053)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Beratung
14.05.2019 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2019/053)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
20.05.2019 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2019/053)
Anlagen:
Unterlage 6_Regelquerschnitt 1-1a
Unterlage 6_Regelquerschnitt 2-2a
Unterlage 7_Lageplan 1a
Unterlage 7_Lageplan 2a

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Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den grundhaften Ausbau der Kirchstraße im Ortsteil Blumberg. Das Bauprogramm erfolgt nach folgenden Prämissen:

  • grundhafter Ausbau der Fahrbahn in einer Breite von 3,50 m (Granitgroßpflaster / Betonsteinaltstadtpflaster) und einer Aufweitung im Bereich der Einmündung Spittelweg / Kirchstraße auf 5,50 m
  • Herstellung der Straßenentwässerung
  • Erneuerung Straßenbegleitgrün
  • Herstellung Grundstückszufahrten und Grundstückszuwege
  • Herstellung eines grundstücksbegleitenden Parkstreifens in 2,00 m Breite zwischen Kirchstraße 2 und Kirchstraße 6 in Kleinpflaster (Granit)

 

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Im Ergebnis der ersten öffentlichen Beratung zum Bauvorhaben im Rahmen der Sitzung des Ortsbeirates Blumberg am 15.01.2019 wurde durch die H&W Ingenieurgesellschaft die erste Entwurfsplanung erarbeitet.

 

Die Maßnahme ist Bestandteil des gemeindlichen Haushaltes 2019.

 

Die Fraktionen von SPD und Die LINKE haben am 26.03.2019 im Landtag Brandenburg den Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen vorgelegt. Dieser sieht durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes vor, dass bei den dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen keine Straßenbaubeiträge mehr erhoben werden. Die Regelung soll ab dem 1. Januar 2019 gelten. Sofern die Beitragspflicht bis zum 31. Dezember 2018 entstanden ist, gilt das bisherige Recht fort. Unberührt bleiben die Vorschriften über besondere Wegebeiträge nach § 9 KAG, den Kostenersatz für Grundstückszufahrten nach § 10a KAG, die Erhebung von Erschließungs-beiträgen nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch sowie die Ausgleichsbeträge im Sinne des § 154 Baugesetzbuch.

 

Dem Vernehmen nach soll das Gesetz in der Junisitzung 2019 des Landtages Brandenburg verabschiedet werden

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: Ja, in Höhe von €: 243.000,- Nein

(eingestellt unter 54110.785200 und 54110.785210)

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

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Anlagen:

 

Auszug aus Entwurfsplanung (Regelquerschnitte 1-2, Lagepläne 1-2

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Unterlage 6_Regelquerschnitt 1-1a (255 KB)    
Anlage 2 2 Unterlage 6_Regelquerschnitt 2-2a (251 KB)    
Anlage 3 3 Unterlage 7_Lageplan 1a (388 KB)    
Anlage 4 4 Unterlage 7_Lageplan 2a (412 KB)