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Vorlage - BV-2019/056  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung zum weiteren Umgang mit den künftigen öffentlichen Verkehrsflächen im Bebauungsgebiet "Lindenberg Süd, Lindenberger Ring"
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Meier, Thomas
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Lindenberg Entscheidung
25.04.2019 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Lindenberg geändert beschlossen  (BV-2019/056)

 

Beschlussantrag:

Der Ortsbeirat des Ortsteils Lindenberg entscheidet im weiteren Umgang mit den künftigen öffentlichen Verkehrsflächen im Bebauungsgebiet Lindenberg Süd, Lindenberger Ring, wie folgt:

 

 

 

 


Begründung / Erläuterung:

 

Durch den Vorhabenträger GbR Alte Schulstraße wurde die Fertigstellung der gemäß städtebaulichem Vertrag herzustellenden Erschließungsanlagen angezeigt. Die Abnahme der Straßen, der Regenentwässerungsanlagen, Trinkwasser- und Schmutzwasser-erschließungsanlagen sowie der Straßenbeleuchtung erfolgte am 13.03.2019 bzw. am 02.04.2019. Gemäß Abnahmeprotokoll sollen die festgestellten Restleistungen und Mängel

bis spätestens zum 13.05.2019 beseitigt werden.

 

Im Anschluss an die von wesentlichen Mängeln freie Abnahme übernimmt die Gemeinde

 

die Straßen und Straßennebenanlagen sowie die Ausgleichs- und Ersatzflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes in ihre Baulast und Verkehrssicherungspflicht. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass vorher für die zukünftig öffentlichen Zwecken dienenden Grundstücksflächen ein notarieller Grundstücksüberlassungsvertrag mit der Gemeinde beurkundet ist, der die kosten- und lastenfreie, vermessene und vermarkte Überlassung regelt.

Es wird eingeschätzt, dass dies innerhalb der nächsten 3-6 Monate erfolgen wird.

 

Mit der Übernahme in die gemeindliche Baulast und Verkehrssicherungspflicht hat die Gemeinde Ahrensfelde dann vollumfänglich über den weiteren Ausbaustandard – hier insbesondere dem Umgang mit Anträgen zur Errichtung / Änderung von Grundstückszugängen bzw.-zufahrten – zu befinden.

 

Das mit dem Vorhabenträger abgestimmte Ausbauprogramm beinhaltete bisher nicht die Anlage von separaten Grundstückszugängen. Während der letzten Wochen und Monate wurden bereits vielfach Anträge auf Errichtung von Grundstückszugängen, der Errichtung von zusätzlichen Einfahrten bzw. zur Lageveränderung der hergestellten Grundstückszufahrten sowohl beim Vorhabenträger als auch in der Gemeinde eingereicht.

 

Gern werden im Rahmen der Ortsbeiratssitzung am 25.04.2019 durch den Fachdienst II.2 weitergehende Erläuterungen zur Sitzungsvorlage gegeben.

 


Finanzielle Auswirkungen: Ja, in Höhe von €: Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 


Anlagen: