Volltextsuche

Sie sind hier: Politik & Verwaltung / Ratsinformationssystem

Ratsinformationssystem

Vorlage - BV-2019/067  

Betreff: Beschluss - Auftragsvergabe zum Bauvorhaben "Errichtung von Sportanlagen für den Schul-/ Vereins- und Breitensport auf dem Sportplatz Blumberg"
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Meier, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
20.05.2019 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde geändert beschlossen  (BV-2019/067)

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, den Auftrag zum Bauvorhaben „Errichtung von Sportanlagen für den Schul-/ Vereins- und Breitensport auf dem Sportplatz Blumberg" an die Firma Schmitt Sportstätten-, Garten- und Landschaftsbau GmbH aus 15746 Groß Köris zu vergeben. Gleichzeitig bestätigt die Gemeindevertretung Ahrensfelde eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 210.641,98 €.

 

 


Begründung / Erläuterung:

 

Die Vergabe der Bauleistungen zum Bauvorhaben wurde öffentlich ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am 16.05.2019 gingen 2 Angebote ein. Die Auswertung der eingegangenen Angebote und Nebenangebote stellt sich wie folgt dar:

 

Schmitt GmbH, 15746 Groß Köris 1.627.069,42 €

Polytan GmbH, 86666 Burgheim 2.154.340,60 €

 

Die Kosten des Vorhabens wurden im Zuge der Erarbeitung der Genehmigungsplanung auf 1.416.427,44 € geschätzt und im Haushalt eingestellt. Somit bedarf es zur Auftragserteilung der Bestätigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 210.641,98 €. Die überplanmäßige Ausgabe ist sichergestellt durch Minderausgaben i.H.v. 90.219,68 € im Produktkonto 42410.785310 (Planung Sportstätten) bzw. i.H.v. 120.422,30 € im Produktkonto 61210.787100 (Deckungsreserve zur Deckung über- und außerplanmäßiger investiver Auszahlungen).

 

Es wird empfohlen, den Zuschlag an die Firma Schmitt Sportstätten-, Garten- und Landschaftsbau GmbH zu erteilen.

 


Finanzielle Auswirkungen: Ja, in Höhe von €: 1.627.069,42 Nein

(eingestellt unter 42410.785300 sowie unter Bestätigung

einer überplanmäßigen Ausgabe i.H.v. 210.641,98 €)

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 


Anlagen: