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Vorlage - BV-2019/072  

Betreff: Beschluss zur Weitergeltung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde vom 23.02.2009 (in der Fassung der 1. Änderung vom 13.04.2016)
Status:öffentlich  
Federführend:Fachbereich I - Zentraler Service Bearbeiter/-in: Judek, Kerstin
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
17.06.2019 
konstituierende öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2019/072)
Anlagen:
GeschO GV Afde Fss 2016-04-16

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Weitergeltung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde vom 23.02.2009

(in der Fassung der 1. Änderung vom 13.04.2016).

 

 


Begründung / Erläuterung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde hat aufgrund § 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 in ihrer Sitzung am 16.02.2009 die anliegende Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschlossen und die 1. Änderung am 21.03.2016 vorgenommen.

 

Die Geschäftsordnung hatte in den Legislaturperioden von 2009 bis 2014 sowie 2014 bis 2019 Gültigkeit und soll nach der Wahl der Gemeindevertretung vom 26.05.2019 als Grundlage für die Tätigkeit der Gemeindevertretung weiterhin fortbestehen. Dafür bedarf es eines Beschlus-ses zur Weitergeltung. Eine Anpassung/Änderung ist jederzeit durch einfachen Mehrheits-beschluss möglich.

 


 

Finanzielle Auswirkungen: Ja, in Höhe von €: Nein

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 


Anlage:

Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde vom 23.02.2009
in der Fassung der 1. Änderung vom 13.04.2016

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 GeschO GV Afde Fss 2016-04-16 (160 KB)