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Vorlage - BV-2019/108  

Betreff: Selbstbindungsbeschluss - Gebietskulissen der Wohnraumförderung
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
19.08.2019 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2019/108)
Anlagen:
Anlage 1 - Schreiben des LBV
Anlage 2 - Karten der Fördergebietskulissen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, die in der Anlage dargestellten Vorranggebiete Wohnen:

 

  1. OT Ahrensfelde „Lindenberger Straße“,
  2. OT Ahrensfelde „Kirschenallee“,
  3. OT Eiche „Eiche Ost“,
  4. OT Blumberg „Gartenstraße“,
  5. OT Blumberg „Landsberger Straße“

 

sowie die in der Anlage dargestellten Konsolidierungsgebiete:

 

  1. OT Ahrensfelde „Ahrensfelde Dorfkern“,
  2. OT Eiche „Eiche Dorfkern“,
  3. OT Eiche „Hoheneiche“,
  4. OT Lindenberg „Lindenberg Dorfkern“,
  5. OT Blumberg „Blumberg Dorfkern“,
  6. OT Blumberg „Gut Blumberg“

 

als maßgebliche Kulissen für die Wohnraumförderung des Landes Brandenburg festzulegen.

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

In Zusammenarbeit mit dem Dienstleistungsunternehmen BSM hat die Gemeinde Ahrensfelde die Wohnungspolitische Umsetzungsstrategie (WUS) erarbeitet, um eine nachhaltige Wohnraumversorgung sicherzustellen. Die in der WUS ausgewiesenen Gebietskulissen für die Wohnraumförderung wurden in den Ortsbeiratssitzungen Ahrensfelde, Blumberg, Eiche und Lindenberg ausführlich diskutiert und beschlossen. Der beratende Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur vom 09.04.2019 hat dem ebenso zugestimmt. Darauf folgend beschloss die Gemeindevertretung in der Sitzung vom 15.04.2019 einstimmig die Wohnungspolitische Umsetzungsstrategie und die darin ausgewiesenen Gebietsförderkulissen. Ein Antrag der Gemeinde Ahrensfelde an das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV)  wurde am 08.05.2019 gestellt, mit dem Anliegen die Gebietskulissen zu legitimieren.

 

Mit dem Schreiben vom 24.07.2019 hat das LBV dem Antrag zur Ausweisung von Gebietskulissen für die Wohnraumförderung in vollem Umfang zugestimmt.

 

Die Festlegung als Vorranggebiet Wohnen sowie als Konsolidierungsgebiet ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Zuwendungsmöglichkeiten im Rahmen der Wohnraumförderung nach folgenden Richtlinien:

 

  • Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten (WohneigentumInnenstadtR) vom 03. Februar 2016, in der Fassung vom 10.01.2018;

 

  • Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus vom 23.02.2016 (MietwohnungsbauförderungsR), Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung in der Fassung der 2. Änderung; vom 04.09.208.

 

In Anlage 1 u. 2 befinden sich das Schreiben des LBV sowie Karten, welche die Gebietskulissen deutlich erkennbar und flurstückscharf abgrenzen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €:    Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

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Anlagen:

 

Anlage 1: Schreiben des LBV vom 24.07.2019

Anlage 2: Karten der Fördergebietskulissen

 

2.1 Fördergebietskulissen - Gebietskulissen der Wohnraumförderung

2.2 OT Ahrensfelde - Lindenberger Straße  Karte: VW236_a

2.3 OT Ahrensfelde - Kirschenallee   Karte: VW237_a

2.4 OT Eiche - Eiche Ost    Karte: VW240_a

2.5 OT Blumberg - Gartenstraße   Karte: VW238_a

2.6 OT Blumberg - Landsberger Straße  Karte: VW239_a

 

2.7 OT Ahrensfelde - Ahrensfelde Dorfkern  Karte: KG138_a

2.8 OT Eiche - Eiche Dorfkern   Karte: KG141_a

2.9 OT Eiche - Hoheneiche    Karte: KG142_a

2.10 OT Lindenberg - Lindenberg Dorfkern  Karte: KG143_a

2.11 OT Blumberg - Blumberg Dorfkern  Karte: KG139_a

2.12 OT Blumberg - Gut Blumberg   Karte: KG140_a

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Schreiben des LBV (1248 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Karten der Fördergebietskulissen (10986 KB)