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Vorlage - BV-2019/109
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den Gefahrenabwehr-bedarfsplan 2019 – 2024 der Gemeinde Ahrensfelde. |
Begründung / Erläuterung:
Gemäß § 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz-BbgBKG)
ist die Gemeinde Ahrensfelde als Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung verpflichtet, auf der Grundlage einer Gefahren- und Risikoanalyse einen Gefahrenabwehrbedarfsplan aufzustellen. In diesem sollen den örtlichen Verhältnissen ent-sprechend Schutzziele festgelegt, Personal- und Sachausstattung der Feuerwehr sowie eine angemessene Löschwasserversorgung bestimmt werden. Im Jahr 2007 hat die Gemeinde Ahrensfelde erstmalig einen solchen Plan erstellt. Im Zuge dessen wurde der veraltete Fuhrpark der Ortsfeuerwehren erneuert. Nun ist es erforderlich, den Gefahrenabwehrbedarfsplan fortzuschreiben. Neben der Fortschreibung des Fahrzeugkonzeptes liegt bei der Bedarfs-planung ein großer Schwerpunkt bei der Unterhaltung und Errichtung von technischen Anlagen, um Großschadenslagen und katastrophale Ereignisse gezielter bewältigen zu können.
Anlagen:
Gefahrenabwehrbedarfsplan 2019 – 2024 der Gemeinde Ahrensfelde
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | GABP Stand 07-08-19 (1819 KB) |