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Vorlage - IV-2019/125  

Betreff: Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für das Bauvorhaben B 158/L 31 Ortsdurchfahrt Blumberg, Umgestaltung Knotenpunkt
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Information
10.09.2019 
konstituierende öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur zur Kenntnis genommen  (IV-2019/125)
Anlagen:
U03_UE_Lageplan_LPH4_2019

 

Beschlussantrag:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur nimmt unten stehende Erläuterung zum Sachstand „Anhörungsverfahren zur Errichtung des neuen Kreisverkehrs in Blumberg“ zur Kenntnis.

 

 

 


Begründung / Erläuterung:

 

Im Anhörungsverfahren zur Errichtung des neuen Kreisverkehrs in Blumberg wird die Gemeinde vom Landesamt für Bauen und Verkehr um eine Stellungnahme gebeten. Die Aufstellung erfolgte vom 29.07.-28.08.2019. Die Frist für die gemeindliche Stellungnahme endet am 11.09.2019.

 

Die Planung umfasst den Umbau des Knotenpunktes B 158/L 31 zu einem Kreisverkehr. Die Anschlüsse aus Westen (B 158 nach Ahrensfelde) und Norden (L 31 nach Bernau) werden auf Grund des geplanten Kreisverkehrs auf einer Länge von ca. 224 m und ca. 185 m versetzt. Die Anschlüsse aus Osten (B 158 nach Werneuchen) und Süden (Berliner Straße) werden im Bestand umgebaut und angepasst. Die Zufahrt „Kietz“ Straße schließt zukünftig ca. 30 m nördlicher an die L 31 (Elisenauer Straße) an. Es wird ein Gehweg (Radfahrer frei) an der westlichen Seite der L 31 und weiterführend nördlich der B 158 bis zur Bahnhofstraße mit geplant. Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten für die Zufahrten, Sicherheitsstreifen und die Gehwege (Radfahrer frei).

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde hat am 19.11.2018 den Beschluss gefasst einen  Supermarkt/Nahversorger auf dem teilweise betroffenen Flurstück 32 der Flur 19 in Blumberg anzusiedeln. Hierzu wurden bereits Investorengespräche geführt und ein Lebensmittelunternehmen gefunden, welches die östliche Teilfläche des Flurstücks 32 entwickeln möchte. Des Weiteren plant die Gemeinde die westliche Teilfläche (ca. 1,1 ha) für kommunale Gemeinbedarfsflächen freizuhalten. Die Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplanes wird anschließend an das o.g. Verfahren geplant, sofern sich keine gravierenden Änderungen ergeben.

 

Im Entwurf zur Stellungnahme geht die Gemeinde zum größten Teil mit der Planung konform, macht dennoch einige Anregungen und Vorschläge, die in der Planung beachtet und umgesetzt werden sollen:

 

- Eine weitere Ampel ist auf der B 158 zu platzieren, um den Querenden mehr Sicherheit zu gewähren. (Standort am Weg „Am Bahnhof“)

- Beide Zufahrten auf das Flurstück 32 und vom Flurstück 32 sind mit Linksabbiegern zu gestalten, da zukünftig ein kommunales Grundstück sowie der Nahversorger zu erschließen sind und diese häufiger als die landwirtschaftliche bzw. gewerbliche Bestandsnutzung angefahren werden. 

- Der Weg „Am Bahnhof“ soll wiederbelebt und an die B158 angebunden werden, da er einerseits als Abkürzung dient und anderseits in Zukunft eine Wegeverbindung zwischen Bahnhof, kommunale Gemeinbedarfsfläche, Nahversorger und Ortskern schafft.

 

 

Die detaillierten Pläne sind angesichts ihrer Größe im DIN A4-Format nicht leserlich. Es wird darum gebeten, diese online einzusehen.

 

Die gesamten Planunterlagen zum o.g. Verfahren liegen in digitaler Form auf der Homepage des Landesamtes für Bauen und Verkehr bereitgestellt im Navigationspunkt: Aufgaben -> Planfeststellung -> Auswahl laufender Anhörungsverfahren (oder direkt unter https://lbv.brandenburg.de/plan_Anh_verf.htm).

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €:    Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 


Anlagen:

_UE_Lageplan_LPH4_2019

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 U03_UE_Lageplan_LPH4_2019 (1487 KB)