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Vorlage - BV-2019/152
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Entschädigungssatzung der Gemeinde Ahrensfelde gemäß Anlage. |
Begründung / Erläuterung:
Mit der Verordnung über die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse, für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner sowie über den Ersatz des Verdienstausfalls (Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung - KomAEV) vom 31. Mai 2019 (GVBl.II/19, [Nr. 40]) geändert durch Verordnung vom 8. Juli 2019 (GVBl.II/19, [Nr. 47]) hat das Ministerium des Innern und für Kommunales von den Ermächtigungsgrundlagen nach § 30 Absatz 4 Satz 5 in Verbindung mit § 43 Absatz 4 Satz 4, des § 131 Absatz 2 und des § 140 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286) sowie des § 15 Absatz 3 und des § 25 Absatz 3 des Verbandsgemeinde- und Mitverwaltungsgesetzes vom 15. Oktober 2018
(GVBl. I Nr. 22 S. 2) Gebrauch gemacht.
Die bisherige „Entschädigungssatzung der Gemeinde Ahrensfelde-Blumberg“ vom 22.01.2004 bedurfte aufgrund der KomAEV einer entsprechenden Anpassung an die geänderte Rechtslage.
Zugleich sollen bestimmte, aus dem beiliegenden Entwurf ersichtliche Aufwandspauschalen und Sitzungsgelder dem Zeitablauf angepasst werden.
Zudem soll die neue Satzung einen Anspruch auf Zuschuss für mobile Endgeräte der Sitzungsteilnehmer begründen, um die digitale Arbeit der Gremien in der Gemeinde zu ermöglichen.
Schließlich sollen bestimmte Arten von Betreuungskosten in Zukunft erstattungsfähig sein.
Der Beschluss der neuen Fassung der Entschädigungssatzung wird zunächst einen finanziellen Mehraufwand in Höhe von etwa 30.000 € (für eine Wahlperiode, 5 Jahre) für den Zuschuss für mobile Endgeräte nach sich ziehen. Dieser Betrag wurde vorsorglich schon für den Haushalt 2019 eingeplant. Durch die Umstellung auf digitale Gremienarbeit infolge der Neufassung der Geschäftsordnung (BV 2019/153) können jedoch in einer Wahlperiode (5 Jahre) rund 22.500 € an Druck- und Portokosten eingespart werden. Der Minderverbrauch an Papier, Toner und Energie trägt wesentlich zur Nachhaltigkeit der Gremienarbeit bei. Daraus ergibt sich ein effektiver finanzieller Mehraufwand von ca. 7.500 € pro Wahlperiode und somit von 1.500 € pro Haushaltsjahr.
Für die Anpassung der Aufwandspauschalen der Ortsvorsteher und der Sitzungsgelder für Fachausschussvorsitzende und sachkundige Einwohner entsteht ein finanzieller Mehraufwand in Höhe von 4.740,00 € pro Jahr.
Die Kosten der Einführung der Erstattung bestimmter Arten von Betreuungskosten können derzeit nicht abgeschätzt werden, da – mangels Erfahrungswerten – nicht prognostizierbar ist, in welchem Umfang die Sitzungsteilnehmer diese Regelungen in Anspruch nehmen werden.
Anlagen:
Entwurf der Entschädigungssatzung der Gemeinde Ahrensfelde
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Entschädigungssatzung - v3 GV Stand 2019_12_12 (133 KB) | |||
2 | Notizen Gremiensitzg (175 KB) |