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Vorlage - BV-2019/152  

Betreff: Beschluss über die Entschädigungssatzung der Gemeinde Ahrensfelde
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in:Dr. Kauert, Michael
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
07.10.2019 
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen  (BV-2019/152)
02.12.2019 
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen  (BV-2019/152)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
21.10.2019 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde zurückgestellt  (BV-2019/152)
16.12.2019 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2019/152)
Anlagen:
Entschädigungssatzung - v3 GV Stand 2019_12_12
Notizen Gremiensitzg

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Entschädigungssatzung der Gemeinde Ahrensfelde gemäß Anlage.

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Mit der Verordnung über die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse, für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner sowie über den Ersatz des Verdienstausfalls (Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung - KomAEV) vom 31. Mai 2019 (GVBl.II/19, [Nr. 40]) geändert durch Verordnung vom 8. Juli 2019 (GVBl.II/19, [Nr. 47]) hat das Ministerium des Innern und für Kommunales von den Ermächtigungsgrundlagen nach § 30 Absatz 4 Satz 5 in Verbindung mit § 43 Absatz 4 Satz 4, des § 131 Absatz 2 und des § 140 Absatz 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286) sowie des § 15 Absatz 3 und des § 25 Absatz 3 des Verbandsgemeinde- und Mitverwaltungsgesetzes vom 15. Oktober 2018

(GVBl. I Nr. 22 S. 2) Gebrauch gemacht.

 

Die bisherige „Entschädigungssatzung der Gemeinde Ahrensfelde-Blumberg“ vom 22.01.2004 bedurfte aufgrund der KomAEV einer entsprechenden Anpassung an die geänderte Rechtslage.

 

Zugleich sollen bestimmte, aus dem beiliegenden Entwurf ersichtliche Aufwandspauschalen und Sitzungsgelder dem Zeitablauf angepasst werden.

 

Zudem soll die neue Satzung einen Anspruch auf Zuschuss für mobile Endgeräte der Sitzungsteilnehmer begründen, um die digitale Arbeit der Gremien in der Gemeinde zu ermöglichen.

 

Schließlich sollen bestimmte Arten von Betreuungskosten in Zukunft erstattungsfähig sein.

 

Der Beschluss der neuen Fassung der Entschädigungssatzung wird zunächst einen finanziellen Mehraufwand in Höhe von etwa 30.000 € (für eine Wahlperiode, 5 Jahre) für den Zuschuss für mobile Endgeräte nach sich ziehen. Dieser Betrag wurde vorsorglich schon für den Haushalt 2019 eingeplant. Durch die Umstellung auf digitale Gremienarbeit infolge der Neufassung der Geschäftsordnung (BV 2019/153) können jedoch in einer Wahlperiode (5 Jahre) rund 22.500 € an Druck- und Portokosten eingespart werden. Der Minderverbrauch an Papier, Toner und Energie trägt wesentlich zur Nachhaltigkeit der Gremienarbeit bei. Daraus ergibt sich ein effektiver finanzieller Mehraufwand von ca. 7.500 € pro Wahlperiode und somit von 1.500 € pro Haushaltsjahr.

 

Für die Anpassung der Aufwandspauschalen der Ortsvorsteher und der Sitzungsgelder für Fachausschussvorsitzende und sachkundige Einwohner entsteht ein finanzieller Mehraufwand in Höhe von 4.740,00 € pro Jahr.

 

Die Kosten der Einführung der Erstattung bestimmter Arten von Betreuungskosten können derzeit nicht abgeschätzt werden, da – mangels Erfahrungswerten – nicht prognostizierbar ist, in welchem Umfang die Sitzungsteilnehmer diese Regelungen in Anspruch nehmen werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €: vgl. Begründung   Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

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Anlagen:

Entwurf der Entschädigungssatzung der Gemeinde Ahrensfelde

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entschädigungssatzung - v3 GV Stand 2019_12_12 (133 KB)    
Anlage 2 2 Notizen Gremiensitzg (175 KB)