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Vorlage - BV-2019/168  

Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Wohnen am Mühlenberg", OT Eiche
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Eiche Anhörung
13.11.2019 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Eiche geändert beschlossen  (BV-2019/168)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
14.01.2020 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2019/168)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
20.01.2020 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2019/168)
Anlagen:
AnlageGeltungsbereichAufstellungsbeschluss-bearbeitet
Notizen Gremiensitzg

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen am Mühlenberg“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB, Eingriffs- Ausgleichs-Planung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag. Mit dieser Planung soll Baurecht für eine Nutzungsmischung aus verträglicher Gewerbenutzung und 3-4 Einfamilienhäusern geschaffen und  das zu bebauende Flurstück 146/3 der Flur 1, Gemarkung Eiche und die anliegenden Bestandsbebauungen als Mischgebiet festgesetzt werden. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt.

 

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eiche an dessen nördlicher Grenze zur Gemarkung Ahrensfelde. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,95 ha, betrifft die Flurstücke 144/2, 144/3, 145, 146/1, 146/3, 528, 529, 530, 532 der Flur 1 in der Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt:

-          im Norden durch unbebaute landwirtschaftliche Flächen,

-          im Osten durch teilweise gewerbliche Nutzungen und Einfamilienhäuser

-          im Süden durch Gewerbenutzungen und die Mühlenstraße.

-          im Westen durch die Ahrensfelder Chaussee (L311)

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung / Erläuterung:

 

Der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohnen am Mühlenberg“ umfasst eine Fläche von ca. 0,95 ha und betrifft die Flurstücke 144/2, 144/3, 145, 146/1, 146/3, 528, 529, 530, 532 der Flur 1 in der Gemarkung Eiche.

 

Der Vorhabenträger (Klinker Haus Grundbesitz GmbH) beabsichtigt auf dem Flurstück 146/3 der Flur 1, Gemarkung Eiche Bauvorhaben mit einer Nutzungsmischung aus verträglicher Gewerbenutzung und 3 bis 4 Einfamilienhäusern. Der Vorhabenträger ist bereits Eigentümer des ca. 0,4 ha großen Flurstücks 146/3. Es liegt zurzeit brach und ist dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen.

 

Daraus ergibt sich das Planungserfordernis zur Schaffung von Baurecht. Im Flächennutzungs-plan sind die Flächen als gemischte Bauflächen dargestellt, so dass der Bebauungsplan
gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.

 

Die Erschließung der Flurstücks 146/3 erfolgt über die vorhandene Zufahrt an der Ahrensfelder Chaussee (L 311) und einen daran anknüpfenden neu anzulegenden Stichweg in Richtung Norden.

Für die Fortführung des Rad-/Gehwegs entlang der L 311 wird eine Fläche vorgehalten und planungsrechtlich gesichert. Eine abschirmende Bepflanzung ist vorgesehen.

Die im Geltungsbereich vorhandenen gewerblichen Nutzungen sollen durch den Bebauungsplan erhalten und gesichert werden.

 

Der Vorhabenträger ist bereit für die Planung und die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen die Kosten zu tragen.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes ist im beigefügten Übersichtsplan umrandet dargestellt.

 

Übersicht im Planverfahren:

 

Aufstellungs-beschluss

1. Offenlage

1. Abwägung

2. Offenlage

2. Abwägung

Satzungs-beschluss

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €:    Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

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Anlagen:

Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AnlageGeltungsbereichAufstellungsbeschluss-bearbeitet (240 KB)    
Anlage 2 2 Notizen Gremiensitzg (175 KB)