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Vorlage - IV-2019/170
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Wahl eines gemeinsamen Umlegungsausschusses mit der Stadt Werneuchen. |
Begründung / Erläuterung:
Die Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren (§§ 45 ff BauGB i. V. m. der Umlegungsausschussverordnung – UmlAussV). Ein Umlegungsausschuss wird für die Durchführung eines vereinfachten oder großen Umlegungsverfahrens benötigt. Ziel eines Umlegungsverfahrens ist die Neuordnung oder Erschließung von Grundstücken, damit eine geeignete bauliche oder sonstige Nutzung entsteht (gem. § 45 BauGB).
Für die Durchführung weiterer Umlegungsverfahren ist ein neuer Umlegungsausschuss durch Beschluss der Mehrheit der Mitglieder der Gemeindevertretung zu wählen. Die Mitglieder des Umlegungsausschusses werden für die Dauer der Wahlperiode der Gemeindevertretung gewählt.
Nach § 3 UmlAussV bestehen für bestimmte Mitglieder des Umlegungsausschusses besondere fachliche Anforderungen. Diese sog. Fachmitglieder wurden im Vorfeld zwischen der Gemeinde Ahrensfelde und der Stadt Werneuchen abgestimmt, da die Fachmitglieder zwingend und übereinstimmend von den Gremien beider Kommunen bestätigt werden müssen.
Anlagen:
Umlegungsausschussverordnung (UmlAussV)
Übersicht Vorschlagsliste der Fachmitglieder
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Umlegungsausschussverordnung (1876 KB) | |||
2 | Mitgliederübersicht (325 KB) |