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Vorlage - BV-2019/191
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 01. September 2019. Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. |
Begründung / Erläuterung:
Gemäß § 80 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz hat die Gemeindevertretung über die Gültigkeit der Wahl und über etwaige Einsprüche zu entscheiden.
Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor; die Wahl ist somit gültig.
Anlagen: