Volltextsuche

Sie sind hier: Politik & Verwaltung / Ratsinformationssystem

Ratsinformationssystem

Vorlage - IV-2019/194  

Betreff: Siedlungsentwicklung einer ca. 31 ha großen Fläche in Neu-Lindenberg (östlich der Birkholzer Allee)
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Lindenberg Information
28.11.2019 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Lindenberg geändert beschlossen  (IV-2019/194)
Anlagen:
Auszug aus dem Liegenschaftskataster
Auszug aus dem FNP
Konzept und Bauabschnitte

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

Der Ortsbeirat Lindenberg nimmt die unten stehende Erläuterung zum Sachstand zur Kenntnis und empfiehlt, wie folgt weiterzuverfahren…

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung / Erläuterung:

 

Die Lindenberg Süd GbR beabsichtigt eine städtebauliche Entwicklung auf dem ca. 31 ha großen Areal zwischen Neu-Lindenberg, der Birkholzer Allee und der Ahrensfelder Straße.

 

Geplant ist die Entwicklung einer Wohnsiedlung (allgemeines Wohngebiet), die im direkten Anschluss an die Siedlungsfläche von Neu-Lindenberg über die Wohnfunktion hinaus auch den Bedarf an sozialer Infrastruktur (Kinder- und Seniorenbetreuung) und an Nahversorgungseinrichtungen (Waren des täglichen Bedarfs) abdecken wird.

 

Unter Berücksichtigung der absehbaren demografischen Entwicklung wird ein Teil der Wohnbauflächen der Abdeckung des Bedarfs an seniorengerechten Wohnformen vorbehalten werden. Darüber hinaus werden Wohnquartiere für Familienwohnungen in maximal zweigeschossigen Mehrfamilienhäusern geplant. Für die Plangebietsflächen ist der Eigentumserwerb des Antragstellers gesichert.

 

Ziel ist die Entwicklung einer Wohnsiedlung mit Wiedererkennungswert, demografischer Durchmischung und kurzen Versorgungswegen. Zur Sicherung der genannten Planungsziele ist die Aufstellung eines (vorzeitigen) Bebauungsplanes und eine parallele Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €:    Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 


Anlagen:

-          Auszug aus dem Liegenschaftskataster

-          Auszug aus dem FNP

-          Konzept und Bauabschnitte

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug aus dem Liegenschaftskataster (409 KB)    
Anlage 2 2 Auszug aus dem FNP (599 KB)    
Anlage 3 3 Konzept und Bauabschnitte (444 KB)