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Vorlage - BV-2020/219  

Betreff: Bestätigung einer überplanmäßigen Ausgabe am Bauvorhaben "Änderung der Sportanlage für den Schul-, Vereins- und Breitensport Sportplatz Blumberg"
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Meier, Thomas
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
03.02.2020 
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen  (BV-2020/219)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
17.02.2020 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2020/219)
Anlagen:
GV Notizenseiten

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den bestehenden Auftrag zur „Änderung der Sportanlage für den Schul-, Vereins- und Breitensport Sportplatz Blumberg“  wie folgt zu erweitern:

 

1. Erhöhung der Ballfangzaunanlage um 1 m,

2. Ausführung der Kugelstoßanlage in Kombination mit einem Beachvolleyballfeld.

 

Die Gemeindevertretung beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von  24.864,81 €. Die überplanmäßige Ausgabe ist sichergestellt aus Mitteln der investiven Deckungsreserve (Konto: 61210.787100).

 

 


Begründung / Erläuterung:

 

Im Zuge der Realisierung des Vorhabens ergeben sich durch Wünsche des Sportvereins zu-sätzliche Leistungen/Ausgaben, welche bisher nicht Gegenstand der Planung bzw. des Auf-trages sind. Durch den Sportverein BSV Blumberg wurde angeregt, die geplante Kugelstoß-anlage in Kombination mit einem Beachvolleyballfeld auszuführen. Bei entsprechender Um-setzung würden die daraus resultierenden Massenmehrungen am Feinplanum, Tragschicht, Sandfüllung, Grubenabdeckung, Einfassungen sowie der Beachvolleyballausstattung zu Mehr-kosten in Höhe von 19.034,29 € führen.

 

Gleichfalls wurde angeregt die mit einer Höhe von 4,00 m geplante Ballfangzaunanlage um einen Meter auf 5,00 m zu erhöhen. Dieses würde zu Mehrkosten in Höhe von 5.830,52 € führen.

 

Sofern Zustimmung zu beiden Maßnahmen bestünde, ergäben sich hieraus überplanmäßige Mehrauszahlungen in Höhe von 24.864,81 €. Die überplanmäßige Ausgabe wäre sicher-

gestellt aus Mitteln der investitven Deckungsreserve im Produktkonto 61210.787100.

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €: 24.864,81   Nein

          (eingestellt im Konto 61210.787100 –

      investive Deckungsreserve)

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 


Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 GV Notizenseiten (176 KB)