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Vorlage - BV-2020/221  

Betreff: Änderung des Beschlusses über die Auflösung der Grundschule "Friedrich von Canitz" im Ortsteil Blumberg
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Anton, Sibylle
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
16.03.2020 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2020/221)
Anlagen:
GV Notizenseiten am 16.03.2020

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Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, den Punkt 1. des Beschlusses über die Auflösung der Grundschule „Friedrich von Canitz“ im Ortsteil Blumberg (2018/106) vom 18.06.2018 wie folgt zu ändern:

 

Die Gemeinde Ahrensfelde löst die Grundschule „Friedrich von Canitz“, Schulstr. 10 in 16356 Ahrensfelde OT Blumberg (Schulnummer 102350) zum Ende des Schuljahres 2021/2022 auf.

 

Punkt 2. des Beschlusses 2018/106 wird nicht geändert.

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Es war vorgesehen, zum Schuljahresende 2020/2021 die Grundschule „Friedrich von Canitz“ im Ortsteil Blumberg in Trägerschaft der Gemeinde Ahrensfelde aufzulösen.

Anschließend sollte der Landkreis Barnim an diesem Standort eine Oberschule mit Grundschule errichten. Die Gemeinde Ahrensfelde wollte mit Schuljahresbeginn 2021/2022 eine neue Grundschule im Ortsteil Lindenberg errichten.

Gegenüber dem geplanten zeitlichen Ablauf zum Bau der neuen Grundschule in Lindenberg haben sich Verzögerungen ergeben. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Schulbetriebes ist nunmehr zum Schuljahresbeginn 2022/2023 vorgesehen.

 

Entsprechend kann die Gemeinde die derzeitige Grundschule „Friedrich von Canitz“ im Ortsteil Blumberg nicht zum Schuljahresende 2020/2021 auflösen und dem Landkreis Barnim übergeben. Hier erfolgt die Auflösung ebenfalls erst zum Schuljahresende 2021/2022.

 

Durch den Kreistag des Landkreises Barnim wird hinsichtlich der Errichtung der kreislichen Grund-/Oberschule in Blumberg ein entsprechender Beschluss gefasst.

 

Die im Vorfeld der Beschlussfassung zur Auflösung der Schule beteiligten Stellen (insb. Staatliches Schulamt und Kreisschulbeirat Barnim) wurden über die notwendigen Änderungen der verschiedenen Beschlüsse informiert.

 

Die Änderung des Beschlusses bedarf der Genehmigung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Die Genehmigung wird nach erfolgter Beschlussfassung beantragt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €:    Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 


Anlagen:

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 GV Notizenseiten am 16.03.2020 (194 KB)