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Vorlage - BV-2020/225  

Betreff: Beschluss zur Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Übernahme des Schulstandortes Blumberg durch den Landkreis Barnim
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Knop, Andreas
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
16.03.2020 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2020/225)
Anlagen:
Vlg 2018-06-18 öff-rechtl Vereinbrg Gestaltg Schullandschaft
GV Notizenseiten am 16.03.2020

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Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, die Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übernahme des Schulstandortes Blumberg mit dem Landkreis Barnim dahingehend zu ändern, dass

 

1. die Grundschule Friedrich von Canitz frühstens zum Schuljahresende 2021/2022

    aufgelöst wird;

2. die kreisliche Oberschule mit Grundschule am selben Standort frühstens zum   

    Schuljahresbeginn 2022/2023 errichtet wird;

3. der Eigentumsübergang für die Schulanlage zum 1. August 2022 erfolgt.

 

Der Bürgermeister und sein allgemeiner Vertreter werden beauftragt, die 1. Änderungs-vereinbarung und die notwendigen notariellen Verträge abzuschließen.

 

 

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Begründung / Erläuterung:

In der Gemeindevertretersitzung vom 18.06.2018 stimmte die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde dem o. g. Vertrag zur Übernahme des Schulstandortes durch den Landkreis zu.

 

Beim unter § 2 (3) genannten Projekt Grundschulneubau im Ortsteil Lindenberg ergaben sich Verzögerungen, die eine Verschiebung der Errichtung um ein Jahr erforderlich machen.

Die Aufnahme des Schulbetriebes wird nach heutigem Stand erst mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 erfolgen. Dies hat auch Auswirkungen auf den Schulstandort Blumberg, der ebenfalls erst ein Jahr später neu geregelt werden kann.

 

Der mit dem Landkreis geschlossene öffentlich-rechtliche Vertrag ist dementsprechend anzupassen.

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €:    Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

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Anlagen:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vlg 2018-06-18 öff-rechtl Vereinbrg Gestaltg Schullandschaft (4226 KB)    
Anlage 2 2 GV Notizenseiten am 16.03.2020 (194 KB)