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Vorlage - BV-2020/228  

Betreff: Beschluss - 3. Änderungssatzung zur Satzung zur Entschädigung und Würdigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ahrensfelde (Feuerwehrentschädigungssatzung - FwEntschS)
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.1 - Ordnungsangelegenheiten Bearbeiter/-in: Dühring, Karsten
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
03.02.2020 
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen  (BV-2020/228)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
17.02.2020 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2020/228)
Anlagen:
Gegenüberstellung
3. Änderung der FwEntschS
GV Notizenseiten

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Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die 3. Änderungssatzung der Satzung zur Entschädigung und Würdigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ahrensfelde (Feuerwehrentschädigungssatzung - FwEntschS).

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Nach § 27 Absatz 4 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG) kann durch Satzung eine Aufwandsentschädigung für die Angehörigen  der Freiwilligen Feuerwehr festgelgt werden.

 

Um den tatsächlichen Aufwendungen jedes einzelnen aktiven Feuerwehrangehörigen gerecht zu werden, soll eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 € pro Jahr festgeschrieben werden. Diese soll jeder Kamerad erhalten, der eine aktive Dienstzeit von mindestens 40 Stunden im Jahr nachweisen kann.

Des Weiteren soll die Funktion eines ehrenamtlichen Ortsgerätewartes für jede Ortsfeuerwehr geschaffen werden, welcher den ehrenamtlichen und den hauptamtlichen Gerätewart bei ihrer Tätigkeit unterstützt.

Der Ortsgerätewart soll für seine Funktion eine Aufwandsentschädigung von 240,00 Euro im Jahr erhalten.

 

Zusätzlich soll ebenfalls die Funktion des Verantwortlichen für die Alters- und Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ahrensfelde geschaffen werden. Dieser soll die gesamte Alters- und Ehrenabteilung betreuen und Veranstaltungen für diese organisieren. Diese Funktion soll mit einer Aufwandsentschädigung von 240,00 Euro im Jahr entschädigt werden.

 

Weiterhin soll der zur Förderung der Kameradschaft und des Zusammenhalts zur Verfügung gestellte Betrag in Höhe von 30,00 € pro Kamerad (Aktive, Jugend und Alters- und Ehrenabteilung) auf 50,00 € angehoben werden.

 

Die Anpassung der Feuerwehrentschädigungssatzung wurde in der Sitzung der Wehrführung mit den Ortswehrführungen am 22.10.2019 erörtert und von allen Ortswehrführungen befürwortet.

 

Um die Satzung anzupassen ist eine Änderung und Ergänzung der Feuerwehrentschädigungssatzung gemäß Anlage (3. Änderungssatzung) erforderlich.

 

Zur besseren Übersichtlichkeit ist in der Anlage die aktuelle Fassung und die beabsichtigte 3. Änderungssatzung gegenüber gestellt und die Änderungen sind hervorgehoben.

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €: ca. 25.000 €   Nein

      12610.542100 und 12610.531800

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

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Anlagen:

 

3. Änderungssatzung der FwEntschS, Gegenüberstellung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gegenüberstellung (119 KB)    
Anlage 2 2 3. Änderung der FwEntschS (111 KB)    
Anlage 3 3 GV Notizenseiten (176 KB)