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Vorlage - BV-2020/234
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Kostenbeitragssatzung der Gemeinde Ahrensfelde für die Inanspruchnahme von kommunalen Kinderbetreuungs-leistungen (Kitakostenbeitragssatzung). |
Begründung / Erläuterung:
Die Personensorgeberechtigten haben Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtungen (Elternbeiträge) sowie einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten (Essengeld). Die Kostenbeiträge werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und erhoben. Die Gemeinde als Träger der Einrichtungen legt die Beiträge und den Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen durch Satzung fest und erhebt Kostenbeiträge.
Die derzeit gültige Kitagebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde (KitaGebS) wurde im Oktober 2016 beschlossen und trat am 01.01.2017 in Kraft. Dieser Satzung lag die Kalkulation aus dem Jahre 2016 zu Grunde, welche auf den Kosten vom Ergebnishaushalt 2015 und den Haushaltsplanung 2016 und 2017 beruhte.
Somit steht zum einen der nächste Kalkulationszeitraum an, zum anderen ist eine Anpassung notwendig, da das Brandenburgische Kindertagesstätten Gesetz (KitaG) und die Kindertagesstätten - Betriebskosten- und Nachweisverordnung (KitaBKNV) im Jahre 2018 maßgeblich geändert wurden. Entsprechend der Übergangsvorschrift im KitaG müssen die Einrichtungsträger ihre Beitrags-/Gebührensatzungen an die neue Rechtslage anpassen.
Der Satzungstext wurde im Wesentlichen im Wortlaut von vormals Gebührensatzung auf Kostenbeitragssatzung umgestellt. Darüber hinaus wurden die von der Rechtsprechung anerkannten weiterentwickelten Partnerschaftsmodelle aufgenommen und einige Klarstellungen, wie die Kostenbeitragspflicht bei mehreren unterhaltsberechtigten Kindern.
Die Kalkulation ist im anliegenden Bericht ausführlich beschrieben. Sie besteht im Wesentlichen aus der Ermittlung der kostendeckenden Beiträge für Krippe, Kindergarten und Hort und der sozialen Staffelung dieser Beiträge. Es wird ein Vorschlag mit abgesenktem Kostendeckungs-grad (weniger als 100 %) für die Beitragshöchstsätze unterbreitet. In der Anlage sind Beispiele für einen abgesenkten Kostendeckungsgrad mit einer Steigerung um ca. 8 % (Empfehlung Finanzausschuss) und eine 0 % Steigerung (Empfehlung Sozial- und Kulturausschuss) im Verhältnis zu den bisherigen Gebührenhöchstsätzen abgebildet. Es obliegt der Gemeindevertretung, den Kostendeckungsgrad je Kostenträger festzulegen.
Über die Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge ist Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, dem Jugendamt des Landkreises Barnim, herzustellen.
Ein Entwurf des Satzungstextes und die Präsentation der Kalkulation wurden bereits im November und Dezember 2019 in allen Kindertagesstätten und im Hort den Elternvertretern der Gruppen und der Kita-Ausschüsse vorgestellt.
Notizen
Anlagen:
- Satzungstext Entwurf
- Kalkulation der Kostenbeiträge Krippe/Kindergarten/Hort
mit Anlagen und Kostenbeitragstabellen
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Entwurf Satzungstext (360 KB) | |||
2 | Bericht-Kita-Kalkulation-2019_2020 (562 KB) | |||
3 | Anlage 1 - Haushaltsdaten (103 KB) | |||
4 | Anlage 2.1 - Kostenstellenrechnung (189 KB) | |||
5 | Anlage 2.2 - Kostenstellenrechnung (189 KB) | |||
6 | Anlage 3 - Mengenschlüssel (104 KB) | |||
7 | Anlage 4.1 - Kostenträgerrechnung (179 KB) | |||
8 | Anlage 4.2 - Kostenträgerrechnung (179 KB) | |||
9 | Anlage 5 - Steigerung 8% (104 KB) | |||
10 | Anlage 5.1 - Satzungstabellen Steigerung 8% (209 KB) | |||
11 | Anlage 6 - Steigerung 0% (104 KB) | |||
12 | Anlage 6.1 - Satzungstabellen Steigerung 0% (209 KB) | |||
13 | Variante 1 - 0% (833 KB) | |||
14 | Variante 2 - 8% (833 KB) |