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Vorlage - BV-2020/234  

Betreff: Beschluss zur Kitakostenbeitragssatzung der Gemeinde Ahrensfelde
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.1 - Ordnungsangelegenheiten Bearbeiter/-in: Niemann, Franca
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Vorberatung
05.03.2020 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen geändert beschlossen  (BV-2020/234)
Ausschuss für Soziales und Kultur Vorberatung
09.03.2020 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Kultur geändert beschlossen  (BV-2020/234)
Ausschuss für Finanzen Vorberatung
06.08.2020 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen  (BV-2020/234)
Ausschuss für Soziales und Kultur Vorberatung
10.08.2020 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Kultur ungeändert beschlossen  (BV-2020/234)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
17.08.2020 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde geändert beschlossen  (BV-2020/234)
Anlagen:
Entwurf Satzungstext
Bericht-Kita-Kalkulation-2019_2020
Anlage 1 - Haushaltsdaten
Anlage 2.1 - Kostenstellenrechnung
Anlage 2.2 - Kostenstellenrechnung
Anlage 3 - Mengenschlüssel
Anlage 4.1 - Kostenträgerrechnung
Anlage 4.2 - Kostenträgerrechnung
Anlage 5 - Steigerung 8%
Anlage 5.1 - Satzungstabellen Steigerung 8%
Anlage 6 - Steigerung 0%
Anlage 6.1 - Satzungstabellen Steigerung 0%
Variante 1 - 0%
Variante 2 - 8%

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Kostenbeitragssatzung der Gemeinde Ahrensfelde für die Inanspruchnahme von kommunalen Kinderbetreuungs-leistungen (Kitakostenbeitragssatzung).

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Die Personensorgeberechtigten haben Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtungen (Elternbeiträge) sowie einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten (Essengeld). Die Kostenbeiträge werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und erhoben. Die Gemeinde als Träger der Einrichtungen legt die Beiträge und den Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen durch Satzung fest und erhebt Kostenbeiträge.

 

Die derzeit gültige Kitagebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde (KitaGebS) wurde im Oktober 2016 beschlossen und trat am 01.01.2017 in Kraft. Dieser Satzung lag die Kalkulation aus dem Jahre 2016 zu Grunde, welche auf den Kosten vom Ergebnishaushalt 2015 und den Haushaltsplanung 2016 und 2017 beruhte.

 

Somit steht zum einen der nächste Kalkulationszeitraum an, zum anderen ist eine Anpassung notwendig, da das Brandenburgische Kindertagesstätten Gesetz (KitaG) und die Kindertagesstätten - Betriebskosten- und Nachweisverordnung (KitaBKNV) im Jahre 2018 maßgeblich geändert wurden. Entsprechend der Übergangsvorschrift im KitaG müssen die Einrichtungsträger ihre Beitrags-/Gebührensatzungen an die neue Rechtslage anpassen.

 

Der Satzungstext wurde im Wesentlichen im Wortlaut von vormals Gebührensatzung auf Kostenbeitragssatzung umgestellt. Darüber hinaus wurden die von der Rechtsprechung anerkannten weiterentwickelten Partnerschaftsmodelle aufgenommen und einige Klarstellungen, wie die Kostenbeitragspflicht bei mehreren unterhaltsberechtigten Kindern.

 

Die Kalkulation ist im anliegenden Bericht ausführlich beschrieben. Sie besteht im Wesentlichen aus der Ermittlung der kostendeckenden Beiträge für Krippe, Kindergarten und Hort und der sozialen Staffelung dieser Beiträge. Es wird ein Vorschlag mit abgesenktem Kostendeckungs-grad (weniger als 100 %) für die Beitragshöchstsätze unterbreitet. In der Anlage sind Beispiele für einen abgesenkten Kostendeckungsgrad mit einer Steigerung um ca. 8 % (Empfehlung Finanzausschuss) und eine 0 % Steigerung (Empfehlung Sozial- und Kulturausschuss) im Verhältnis zu den bisherigen Gebührenhöchstsätzen abgebildet. Es obliegt der Gemeindevertretung, den Kostendeckungsgrad je Kostenträger festzulegen.

 

Über die Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge ist Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, dem Jugendamt des Landkreises Barnim, herzustellen.

 

Ein Entwurf des Satzungstextes und die Präsentation der Kalkulation wurden bereits im November und Dezember 2019 in allen Kindertagesstätten und im Hort den Elternvertretern der Gruppen und der Kita-Ausschüsse vorgestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Notizen

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €: siehe Begründung  Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

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Anlagen:

 

- Satzungstext Entwurf

- Kalkulation der Kostenbeiträge Krippe/Kindergarten/Hort

  mit Anlagen und Kostenbeitragstabellen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Satzungstext (360 KB)    
Anlage 2 2 Bericht-Kita-Kalkulation-2019_2020 (562 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 1 - Haushaltsdaten (103 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 2.1 - Kostenstellenrechnung (189 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 2.2 - Kostenstellenrechnung (189 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 3 - Mengenschlüssel (104 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 4.1 - Kostenträgerrechnung (179 KB)    
Anlage 8 8 Anlage 4.2 - Kostenträgerrechnung (179 KB)    
Anlage 9 9 Anlage 5 - Steigerung 8% (104 KB)    
Anlage 10 10 Anlage 5.1 - Satzungstabellen Steigerung 8% (209 KB)    
Anlage 12 11 Anlage 6 - Steigerung 0% (104 KB)    
Anlage 13 12 Anlage 6.1 - Satzungstabellen Steigerung 0% (209 KB)    
Anlage 14 13 Variante 1 - 0% (833 KB)    
Anlage 15 14 Variante 2 - 8% (833 KB)