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Vorlage - BV-2020/252  

Betreff: Beschluss über die Einwohnerbeteiligungssatzung (EbetS) der Gemeinde Ahrensfelde
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in:Dr. Kauert, Michael
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
02.03.2020 
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt  (BV-2020/252)
06.09.2021 
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen  (BV-2020/252)
Hauptausschuss Vorberatung
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
20.09.2021 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2020/252)
Anlagen:
Einwohnerbeteiligungssatzg Entwurf 2020_02_24
Einwohnerbeteiligungssatzung neu v1.2 2021_08_25 markiert
Einwohnerbeteiligungssatzung neu v1.2 2021_08_25 unmarkiert
Einwohnerbeteiligungssatzung neu v1.3 2021_09_09 Empfehlung HA

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Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Einwohnerbeteiligungs-satzung (EbetS) der Gemeinde Ahrensfelde.

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Am 03. Juli 2018 ist das Erste Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) - Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten vom 29. Juni 2018 (GVBl.I Nr. 15) in Kraft getreten. Durch Änderungen in § 13 BbgKVerf (Einwohnerbeteiligung) und die Neueinführung von § 18 a BbgKVerf (Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen) ist die Hauptsatzung der Gemeinde mit der 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung vom 28.12.2019 an die neue Rechtslage angepasst worden.

In § 3 Abs. 3 der Hauptsatzung ist die Beteiligungsform der „Einwohnerbefragung“ ergänzt worden.

In einem neuen § 3a der Hauptsatzung wurde die Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bei den sie berührenden Fragen aufgenommen.

 

In der überarbeiteten Neufassung der Einwohnerbeteiligungssatzung (EbetS) der Gemeinde Ahrensfelde sind die durch die Änderung der Hauptsatzung erweiterten Beteiligungsrechte der Bürger der Gemeinde (Einwohnerbefragung) nunmehr näher ausgestaltet. Gleichzeitig wurden nach den langjährigen Erfahrungen aus der Praxis einige Details zur Einwohnerfragestunde präziser als bisher geregelt.

 

Die nach § 3a der Hauptsatzung neu eingeführte Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bei den sie berührenden Angelegenheiten ist in den §§ 5 bis 10 der Neufassung der Einwohnerbeteiligungssatzung näher ausgestaltet.

 

Aufgrund von § 18a Abs. 2 Satz 2 der Brandenburger Kommunalverfassung (KVerf Bbg) ist es notwendig, die Kinder und Jugendlichen der Gemeinde Ahrensfelde an der weiteren Entwicklung der Formen der Beteiligung zu beteiligen. Auch bei der 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung sind die Kinder und Jugendliche beteiligt worden. Hierzu ist die Einbindung der Jugendkoordinatorin, Frau Buhl, vorgesehen.

 

 

Notizen

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €:    Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

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Anlagen:

 

Neufassung der Einwohnerbeteiligungssatzung (EbetS) der Gemeinde Ahrensfelde vom 02.03.2020

Einwohnerbeteiligungssatzung neu V1.2_2021_08_25 (markiert)

Einwohnerbeteiligungssatzung neu V1.2_2021_08_25 (unmarkiert)

Einwohnerbeteiligungssatzung neu V1.2_2021_09_09 (Empfehlungen des HA)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einwohnerbeteiligungssatzg Entwurf 2020_02_24 (226 KB)    
Anlage 4 2 Einwohnerbeteiligungssatzung neu v1.2 2021_08_25 markiert (198 KB)    
Anlage 3 3 Einwohnerbeteiligungssatzung neu v1.2 2021_08_25 unmarkiert (134 KB)    
Anlage 2 4 Einwohnerbeteiligungssatzung neu v1.3 2021_09_09 Empfehlung HA (191 KB)