Volltextsuche

Sie sind hier: Politik & Verwaltung / Ratsinformationssystem

Ratsinformationssystem

Vorlage - BV-2020/255  

Betreff: Beschluss - Bestätigung Auftragsvergabe zu Los 06 (Zimmererarbeiten, Dachstuhl, Dachelemente) am Bauvorhaben "Neubau Grundschule Lindenberg"
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Meier, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
27.04.2020 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2020/255)

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, den Auftrag zur Ausführung der Leistungen zu Los 06 (Zimmererarbeiten, Dachstuhl, Dachelemente) am Bauvorhaben „Neubau Grundschule Lindenberg“ an die Firma Holzbau Pfeiffer aus 07368 Remptendorf zu vergeben. 

 

 


Begründung / Erläuterung:

 

Im Rahmen eines öffentlichen (europaweiten) Vergabeverfahrens wurden die Leistungen zu Los 06 (Zimmererarbeiten, Dachstuhl, Dachelemente) am Bauvorhaben „Neubau Grundschule Lindenberg“ ausgeschrieben. Zum Submissionstermin zu Los 06 am 31.03.2020 gingen

6 elektronische Angebote ein. Nach sachlicher Prüfung ergibt sich folgender Submissionsspiegel:

 

Holzbau Pfeiffer GmbH, 07368 Remptendorf     681.327,25 €

Zimmerei Thielke GmbH&Co.KG, 15926 Luckau     788.843,32 €

S+K Dachbau GmbH, 03130 Spremberg      849.404,21 €

Holzbau Sauer GmbH & Co. KG, 37351 Dingelstädt    851.119,52 €

Alt Ruppiner Dachbau GmbH, 16827 Neuruppin     1.312.990,08 €

C.S. Flachdach-Steildach GmbH & Co.KG, 16356 Werneuchen   1.383.665,51 €

 

Die Kostenberechnung für das Los 06 belief sich auf ca. 350.000,- €. Die Mehrkosten in Höhe von ca. 331.300 Euro können durch das günstige Ausschreibungsergebnis im Vergabe-verfahren zu Los 07 (siehe auch Beschlussvorlage Bv-2020/256) vollständig sichergestellt werden.

 

Es wird empfohlen, den Zuschlag an die Firma Holzbau Pfeiffer aus 07368 Remptendorf

zu erteilen.

 


Notizen

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €: 681.327,25    Nein

     (eingestellt unter 21120.785100)

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 


Anlagen: