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Vorlage - BV-2020/277  

Betreff: Beschluss zur Zweiten Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung, den Winterdienst und die Laubentsorgung in der Gemeinde Ahrensfelde (Straßenreinigungssatzung)
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Wahl, Josefine
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
18.05.2020 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2020/277)
Anlagen:
1. 2. Änderungssatzung
2. Änderungen Straßenverzeichnis mit Begründung
3.Entwurf Lesefassung neue Satzung

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Zweite Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung, den Winterdienst und die Laubentsorgung in der Gemeinde Ahrensfelde (Straßenreinigungssatzung).

 

 


Begründung / Erläuterung:

 

Die Straßenreinigungssatzung soll aus folgenden Gründen geändert werden:

 

  1. In der Ersten Änderungssatzung vom 20.10.2014 wurden die Monate Mai, Juli und September für die Reinigung der Straßen Klasse 2 fest definiert. Da zukünftig mit weiteren klimatischen Änderungen/Verschiebungen zu rechnen ist, sollten 
    in der Satzung keine festen Monate definiert werden, um flexibel auf die sich ändernden Wetterlagen reagieren zu können.
    Die Termine für die Straßenreinigung werden auf der Internetseite der Gemeinde Ahrensfelde sowie im Amtsblatt zu Beginn der Reinigungssaison veröffentlicht und
    sind dort für den Bürger einsehbar.

 

  1. Im Zuge der Neuvergabe der Leistung für Straßenreinigung, Reinigung Straßeneinläufe und Laubentsorgung 2020 muß das Straßenreinigungsverzeichnis angepasst werden. Insbesondere durch die Bauaktivitäten der letzten Jahre im Gemeindegebiet sind Straßen neu entstanden, wurden ausgebaut (z.B. Jauertsche Siedlung) oder verlangen eine andere Reinigungsklasse. In den letzten Jahren sind folgende neue Bebauungsplangebiete entstanden, die bei der Straßenreinigung ebenfalls berücksichtigt werden müssen:

 

  • Saarstraße Nord-Ost
  • Saarstraße Süd-Ost
  • Lindenberger Ring

 

Die Anlage 2 enthält eine kurze Begründung für die jeweilige Änderung im Straßenreinigungsverzeichnis.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €:   x Nein

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 


Anlagen:

 

  1. Zweite Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung nebst Anlage Straßenreinigungsverzeichnis
  2. Anlage Straßenreinigungsverzeichnis mit Begründung der Änderungen
  3. Entwurf der Lesefassung Straßenreinigungssatzung mit Erster und Zweiter Änderungssatzung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. 2. Änderungssatzung (516 KB)    
Anlage 2 2 2. Änderungen Straßenverzeichnis mit Begründung (327 KB)    
Anlage 3 3 3.Entwurf Lesefassung neue Satzung (432 KB)