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Vorlage - FV-2020/295
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beauftragt die Verwaltung, die Gebührenpflicht für die Kinderbetreuung in den kommunalen Kindertageseinrichtungen für alle Personensorgeberechtigten weiterhin auszusetzen. Diese Regelung findet solange Anwendung, bis die Beschränkungen der Betreuung durch die zuständige Gesundheitsbehörde aufgehoben und wieder zu einem Normalbetrieb aller Einrichtungen zurückgekehrt wird.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die finanziellen Auswirkungen detailliert aufzuschlüsseln, damit sich die Gemeindevertreter*innen einen Überblick über eventuelle Gebührenentlastungen - für die in Anspruch genommene Notbetreuung bzw. - für beantragte, aber nicht in Anspruch genommene Notbetreuung verschaffen können. |
Begründung / Erläuterung:
Seit dem 18. März 2020 sind im gesamten Land Brandenburg Krippen, Kindertagesstätten und Horte geschlossen, um die sozialen Kontakte untereinander auf ein Minimum zu reduzieren.
Für Kinder von Eltern bestimmter Berufsgruppen, die in der Krisenarbeit für die Öffentlichkeit unentbehrlich sind, wurde auch durch die Gemeinde Ahrensfelde eine Notfallbetreuung sichergestellt.
Die Landesregierung stellt zur Sicherung der Finanzierung der Kinderbetreuung einen finanziellen Ausgleich bereit. Die Förderung erfolgt ab 01.04.2020 in Form von Pauschalen. Laut MBJS (26.03.2020) „Die Förderung kann nur von Trägern in Anspruch genommen werden, die auch die betroffenen Eltern beitragsfrei gestellt haben.“
Neben den berechtigten Worten des Dankes ist daher eine reale finanzielle Entlastung der Eltern in Form des Aussetzens der Gebührenpflicht, bis zum im Antragstext genannten Zeitpunkt, geboten.
Notizen
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | GV_2020-04-27_FV 2020-295 (416 KB) |