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Vorlage - BV-2020/298
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbegebiet, 1. Änderung, OT Lindenberg für die Flurstücke 127, 129, 130 der Flur 2 der Gemarkung Lindenberg (Amboßweg 1) zu. Die Befreiung bezieht sich auf die Anzahl der Vollgeschoße.
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Begründung / Erläuterung:
Die Antragstellerin bittet in dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbegebiet, 1. Änderung, OT Lindenberg um eine Abweichung des Maßes der baulichen Nutzung bzw. der Anzahl der Vollgeschosse.
Entgegen der Festsetzungen im Bebauungsplan von 2 Vollgeschossen, soll das geplante Vorhaben mit 3 Vollgeschossen ausgeführt werden. Dabei wird die zulässige Traufhöhe von 12,0 m nicht überschritten. Auf dem Grundstück sind eine eingeschossige Halle und ein dreigeschossiges Bürogebäude geplant.
Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar, nachbarliche Interessen und öffentliche Belange werden nicht betroffen. Es wird empfohlen dem Antrag stattzugeben.
Notizen:
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Lageplan Amboßweg 1 (352 KB) | |||
2 | Lagepläne Bestand und Entwurf (527 KB) |