Volltextsuche

Sie sind hier: Politik & Verwaltung / Ratsinformationssystem

Ratsinformationssystem

Vorlage - BV-2020/298  

Betreff: Beschluss zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbegebiet, 1. Änderung, OT Lindenberg
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Lindenberg Anhörung
28.05.2020 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Lindenberg ungeändert beschlossen  (BV-2020/298)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
09.06.2020 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2020/298)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
15.06.2020 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2020/298)
Anlagen:
Lageplan Amboßweg 1
Lagepläne Bestand und Entwurf

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbegebiet, 1. Änderung, OT Lindenberg für die Flurstücke 127, 129, 130 der Flur 2 der Gemarkung Lindenberg (Amboßweg 1) zu. Die Befreiung bezieht sich auf die Anzahl der Vollgeschoße.

 

 

 


Begründung / Erläuterung:

Die Antragstellerin bittet in dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbegebiet, 1. Änderung, OT Lindenberg um eine Abweichung des Maßes der baulichen Nutzung bzw. der Anzahl der Vollgeschosse.

 

Entgegen der Festsetzungen im Bebauungsplan von 2 Vollgeschossen, soll das geplante Vorhaben mit 3 Vollgeschossen ausgeführt werden. Dabei wird die zulässige Traufhöhe von 12,0 m nicht überschritten. Auf dem Grundstück sind eine eingeschossige Halle und ein dreigeschossiges Bürogebäude geplant.

 

Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar, nachbarliche Interessen und öffentliche Belange werden nicht betroffen. Es wird empfohlen dem Antrag stattzugeben.

 

 

 

 

Notizen:

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €:    Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 


Anlagen:

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Amboßweg 1 (352 KB)    
Anlage 2 2 Lagepläne Bestand und Entwurf (527 KB)