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Vorlage - BV-2020/300
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbegebiet, 1. Änderung, OT Lindenberg für die Flurstücke 175, 207, 208, 318, 323, 327 der Flur 2 der Gemarkung Lindenberg (Glaserwinkel 2) zu. Die Befreiung bezieht sich auf die bauliche Höhe. |
Begründung / Erläuterung:
Die Firma bittet in dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbegebiet, 1. Änderung, OT Lindenberg um eine Abweichung des Maßes der baulichen Nutzung bzw. der baulichen Höhe.
Entgegen der Festsetzungen im Bebauungsplan von max. 10,0 m Gebäudehöhe, soll das geplante Hauptgebäude mit einer Höhe von 11,0 m sowie eine Glasrotunde im Eingangsbereich von 13,0 m ausgeführt werden.
Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar, nachbarliche Interessen und öffentliche Belange werden nicht betroffen. Es wird empfohlen dem Antrag stattzugeben.
Notizen:
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Lageplan Glaserwinkel 2 (557 KB) | |||
2 | Lageplan Entwurf (174 KB) | |||
3 | Foto Eingangsbereich (1442 KB) |