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Vorlage - BV-2020/300  

Betreff: Beschluss zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbegebiet, 1. Änderung, OT Lindenberg
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Lindenberg Information
28.05.2020 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Lindenberg ungeändert beschlossen  (BV-2020/300)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
09.06.2020 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2020/300)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
15.06.2020 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2020/300)
Anlagen:
Lageplan Glaserwinkel 2
Lageplan Entwurf
Foto Eingangsbereich

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbegebiet, 1. Änderung, OT Lindenberg für die Flurstücke 175, 207, 208, 318, 323, 327 der Flur 2 der Gemarkung Lindenberg (Glaserwinkel 2) zu. Die Befreiung bezieht sich auf die bauliche Höhe.

 

 


Begründung / Erläuterung:

Die Firma bittet in dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbegebiet, 1. Änderung, OT Lindenberg um eine Abweichung des Maßes der baulichen Nutzung bzw. der baulichen Höhe.

 

Entgegen der Festsetzungen im Bebauungsplan von max. 10,0 m Gebäudehöhe, soll das geplante Hauptgebäude mit einer Höhe von 11,0 m sowie eine Glasrotunde im Eingangsbereich von 13,0 m ausgeführt werden.

 

Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar, nachbarliche Interessen und öffentliche Belange werden nicht betroffen. Es wird empfohlen dem Antrag stattzugeben.

 

 

 

Notizen:

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €:    Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 


Anlagen:

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Lageplan Glaserwinkel 2 (557 KB)    
Anlage 1 2 Lageplan Entwurf (174 KB)    
Anlage 2 3 Foto Eingangsbereich (1442 KB)