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Vorlage - FV-2020/316
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beauftragt die Verwaltung, bei Ausschreibungen von Reinigungsarbeiten in kommunalen Einrichtungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz Aufträge ab dem 01.06.2021 nur an Bieter zu vergeben, die sich gegenüber der Gemeinde Ahrensfelde (Eigenerklärung) verpflichten und nachweisen, den bei der Erbringung von Leistungen für die Gemeinde Ahrensfelde eingesetzten Beschäftigten ein Mindestentgelt von 13,00 € je Zeitstunde (Bruttolohn) zu zahlen. |
Begründung / Erläuterung:
s. Anlage
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Entgelt Reinigungslstg (141 KB) |