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Vorlage - BV-2020/319
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde (GeschO) vom 28.10.2019 gemäß Anlage. |
Begründung / Erläuterung:
Nach den §§ 3 Absatz 1 Satz 2; 19 Abs. 4 Satz 2 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde (GeschO) vom 28.10.2019 sind in die Tagesordnung diejenigen Beratungsgegenstände aufzunehmen, die bis zum Ablauf des
12. Tages vor dem Tag der Sitzung benannt wurden.
In der letzten Zeit kam es wiederholt dazu, dass ohne Vorankündigung erst am Nachmittag des letzten Tages der Frist zahlreiche neue Tagesordnungspunkte benannt wurden. Nach dem bisherigen Ablauf im Sitzungsdienst der Gemeinde sollte jedoch schon am nächsten Vormittag der Versand erfolgen. Bei derartig spätem Eingang von Tagesordnungspunkten ist die rechtzeitige Fertigstellung der Sitzungsunterlagen samt Ladung und die Unterzeichnung durch die allein ladungsberechtigte Vorsitzende (bzw. der Stellvertreterin) kaum möglich und sehr fehleranfällig.
Zur Vermeidung dieser Problematik soll die Frist für den letztmöglichen Eingang von Tagesordnungspunkten von (bislang) 12 auf (zukünftig) 15 Tage angehoben werden.
Notizen:
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 05_Geschäftsordnung_1.Änderung_v1 20_06_04 GV (53 KB) |