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Vorlage - BV-2020/327  

Betreff: Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Satzung über die Errichtung und Instandhaltung von Kinderspielplätzen in der Gemeinde Ahrensfelde (Kinderspielplatzsatzung - KSpS)
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
15.06.2020 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2020/327)
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf Kinderspielplatzsatzung 03.03.2020
Anlage 2: Entwurf Kinderspielplatzsatzung 02.06.2020
Anlage 3: Änderungsprotokoll zur Kinderspielplatzsatzung

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf der Satzung über die Errichtung und Instandhaltung von Kinderspielplätzen in der Gemeinde Ahrensfelde (Kinderspielplatzsatzung - KSpS).

 

 


Begründung / Erläuterung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde hat am 16.12.2019 beschlossen, eine Kinderspielplatzsatzung zu erarbeiten.

 

Anwendung findet die Satzung bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen. Ausgenommen werden Wohnungen, die für die ständige Anwesenheit von Kindern nicht geeignet bzw. vorgesehen sind.

Die Kinderspielplatzsatzung sieht in Ausnahmefällen die Möglichkeit vor, die Herstellungspflicht für einen Spielplatz abzulösen. Die daraus erzielten Einnahmen hat die Gemeinde zweckgebunden für die Herstellung zusätzlicher oder die Instandhaltung bestehender Kinderspielplätze zu verwenden.

 

Gemäß § 87 Abs. 8 der Brandenburgischen Bauordnung erlässt die Gemeinde die örtlichen Bauvorschriften, zu denen auch die Kinderspielplatzsatzung zählt, "als Satzung für das Gemeindegebiet [...]. Vor dem Erlass der Satzung ist den betroffenen Bürgern und den berührten Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von einem Monat zu geben." Nach ortsüblicher Bekanntmachung des Beschlusses zur Offenlage im Amtsblatt der Gemeinde Ahrensfelde wird die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die im Beteiligungszeitraum eingegangenen Stellungnahmen werden ausgewertet und abgewogen. Das Ergebnis der Abwägung fließt in den Satzungstext ein. Der Entwurf des Satzungstextes wird der Gemeinde Ahrensfelde nach Einarbeitung des Abwägungsergebnisses zur Beschlussfassung (Abwägungs- und Satzungsbeschluss) vorgelegt.

 

Im vorliegenden Entwurf der Satzung vom 02.06.2020 wurden gegenüber der ersten Entwurfsfassung vom März 2020 inhaltliche und redaktionelle Änderungen, Anpassungen sowie Ergänzungen vorgenommen. Die Änderungen werden in Anlage 3 (Änderungsprotokoll zur Kinderspielplatzsatzung) aufgeführt.

 

 

Notizen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €:    Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Entwurf Kinderspielplatzsatzung 03.03.2020

Anlage 2: Entwurf Kinderspielplatzsatzung 02.06.2020

Anlage 3: Änderungsprotokoll zur Kinderspielplatzsatzung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Entwurf Kinderspielplatzsatzung 03.03.2020 (430 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2: Entwurf Kinderspielplatzsatzung 02.06.2020 (429 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3: Änderungsprotokoll zur Kinderspielplatzsatzung (502 KB)