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Vorlage - FV-2020/337
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Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde fordert den Landtag Brandenburg auf, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Recht der Erschließungsbeiträge (§§ 127-135 BauGB) unter Anwendung der durch Art. 125a Abs. 1 GG gegebenen Möglichkeit durch Landesrecht zu ersetzen. In der sodann zu schaffenden landesgesetzlichen Bestimmung soll geregelt werden, dass Beiträge für die erstmalige Herstellung von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen nicht erhoben werden. |
Begründung / Erläuterung:
Siehe Anlage
Notizen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Fraktionsantrag-Resolution Erschließungsbeiträge (859 KB) |