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Vorlage - BV-2020/350  

Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Nahversorgung", OT Blumberg
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Blumberg Entscheidung
18.08.2020 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Blumberg ungeändert beschlossen  (BV-2020/350)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
08.09.2020 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2020/350)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
19.10.2020 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde zurückgestellt  (BV-2020/350)
21.12.2020 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2020/350)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
Anlagen:
Plangebiet Nahversorung

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

 

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgung“ im

    Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit dieser Planung soll primär Baurecht für die        
    Entwicklung eines großflächigen Einzelhandelsmarktes geschaffen werden.

 

    Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3 ha und betrifft das Flurstück 32 der Flur 19,   

    Gemarkung Blumberg.

 

    Das Plangebiet befindet sich nördlich des Ortskerns zwischen der B 158 und den   

    Bahngleisen. Es wird wie folgt begrenzt:

    - im Norden durch die Bahntrasse Berlin-Werneuchen,

    - im Osten durch die Elisenauer Straße (L 31),

    - im Süden durch die Freienwalder Chaussee (B 158),

    - im Westen durch die Straße „Am Bahnhof“ und das Flurstück 31

 

    Die ungefähre Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet.
    Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

    Aufgrund des Planfeststellungverfahren B 158/L 31 Ortsdurchfahrt Blumberg,  

    Umgestaltung Knotenpunkt“ wird die südliche und westliche Grenze des Geltungs-

    bereichs im Laufe des Verfahrens arrondiert.

 

    Die Anpassung an den Flächennutzungsplan ist erforderlich.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

    machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

    durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

    und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Das ca. 3 ha Flurstück 32, Flur 19, Gemarkung Blumberg wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und soll aufgrund seiner unmittelbaren Nähe zum Ortskern zukünftig mit einem großflächigen Einzelhandelsmarkt und weiteren Nutzungen bebaut werden.

 

Ziel der Planung ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel. Für diese Fläche besteht das Planungs-erfordernis zur Schaffung von Baurecht. Dazu ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde weist die Grundstücke derzeit als Fläche für die Landwirtschaft aus.

 

Das ungefähre Plangebiet des Bebauungsplanes ist im beigefügten Übersichtsplan umrandet dargestellt.

 

Übersicht im Planverfahren:

 Aufstellungs-beschluss

1. Offenlage

1. Abwägung

2. Offenlage

2. Abwägung

Satzungs-beschluss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Notizen

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €:    Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

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Anlagen:

Plangebiet Nahversorgung

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Plangebiet Nahversorung (329 KB)