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Vorlage - BV-2020/368  

Betreff: Beschluss zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Rudolf-Breitscheid-Straße, 2. Änderung"
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Ahrensfelde Entscheidung
24.08.2020 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2020/368)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
08.09.2020 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2020/368)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
21.09.2020 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2020/368)
Anlagen:
Anlage zur BV-2020-368 - Lageplan

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Rudolf-Breitscheid-Straße, 2. Änderung“ für die Flurstücke 2622 und 3223 der Flur 2 der Gemarkung Ahrensfelde zu. Die Befreiung bezieht sich auf die überbaubaren Grundstücksflächen, die Gestaltung von baulichen Anlagen und die Höhe der Einfriedungen.

 

 

 


Begründung / Erläuterung:

 

Der Eigentümer der Flurstücke 2622 und 3223 der Flur 4 (Tulpenring 4) hat einen Antrag auf Befreiung von 5 Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes bezüglich überbaubarer Grundstücksflächen, die Gestaltung von baulichen Anlagen und die Höhe der Einfriedungen gestellt.

 

3 dieser 5 Befreiungen wurden bereits durch ähnliche genehmigte Befreiungsanträge für Grundstücke im VEP. Zwei Befreiungen beziehen sich auf die Einfriedungshöhe und die dritte bezieht sich auf die Errichtung einer baulichen Nebenanlage (hier: Sauna) im hinteren Bereich des Grundstücks. Aufgrund des Gleichbehandlungsgebots sind diese Befreiungen ebenfalls zu erteilen.

 

 

Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Laut grünordnerischer Festsetzungen sind mindestens 5% der Außenwandflächen der Wohngebäude mit Kletterpflanzen aus der Pflanzliste C zu begrünen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Der Eigentümer möchte sich hiervon befreien lassen und keine Fassadenbegrünung anlegen.

 

Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar, nachbarliche Interessen und öffentliche Belange werden nicht betroffen. Es wird auch hier empfohlen dem Antrag stattzugeben.

 

 

Der Eigentümer hat entgegen der Festsetzung zur überbaubaren Grundstücksflächen einen Geräteschuppen ca. 3 m zur vorderen Grundstückgrenze errichtet, statt die festgesetzten 5 m einzuhalten und bittet um Befreiung.

 

Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar, nachbarliche Interessen und öffentliche Belange werden nicht betroffen. Es wird hier empfohlen dem Antrag stattzugeben.

 

 

Des Weiteren regt der Antragsteller an, den Vorhaben- und Erschließungsplan „Rudolf-Breitscheid-Straße“ gänzlich aufzuheben, da er eine unbeabsichtigte Härte aufweist, die die Wohn- und Aufenthaltsqualität der Bewohner erheblich einschränkt.

 

Die Gemeindeverwaltung unterstützt diesen Vorschlag, bittet jedoch um Geduld, bis die Sanierungsmaßnahmen der Straßen und Mulden abgeschlossen sind und die Straßen der Gemeinde übergeben werden können. Erst dann ist die Aufhebung des VEPs sinnvoll.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Notizen:

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €:    Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 


Anlagen:

Lageplan

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV-2020-368 - Lageplan (854 KB)