Volltextsuche
Ratsinformationssystem
Vorlage - BV-2020/384
|
|
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt
1. die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes. 2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß § 3 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB erfolgen. 3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
|
Begründung / Erläuterung:
Der Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde liegt der Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Nahversorgung“, OT Blumberg zum Beschluss vor. Ziel der Planung ist primär die Herstellung von Baurecht für die Entwicklung eines großflächigen Einzelhandelsmarktes.
Mit der Realisierung dieses Projektes wird ein Beitrag zur fußläufigen Grundversorgung für Blumberg geleistet.
Zur Herstellung der Rechtskraft des Bebauungsplanes „Nahversorgung“, OT Blumberg ist die Änderung/ Anpassung der Darstellungen im Flächennutzungsplan erforderlich. Grundsätzlich sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Ahrensfelde weist die Fläche derzeit als Fläche für Landwirtschaft aus. Die festzusetzenden Flächen widersprechen somit der momentanen Darstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde. Entsprechend der Gebietsfestsetzungen des Bebauungsplanes soll der Flächennutzungsplan künftig ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel sowie Misch- oder Gewerbeflächen ausweisen.
Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans kann gemäß § 3 Abs. 3 BauGB gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt werden. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren (FNP-Änderung parallel zum B-Planverfahren) geändert werden.
Übersicht im Planverfahren:
Aufstellungs-beschluss | 1. Offenlage
| 1. Abwägung
| 2. Offenlage
| 2. Abwägung
| Satzungs-beschluss
|
Notizen:
Anlagen:
Änderungsbereich FNP
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Änderungsbereich FNP (2597 KB) |