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Vorlage - BV-2020/384  

Betreff: Beschluss zur Einleitung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Blumberg Entscheidung
15.09.2020 
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Blumberg ungeändert beschlossen  (BV-2020/384)
Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Vorberatung
13.10.2020 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur ungeändert beschlossen  (BV-2020/384)
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
19.10.2020 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde ungeändert beschlossen  (BV-2020/384)
Anlagen:
Änderungsbereich FNP

 

Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt

 

1. die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes.

2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß  § 3 BauGB, die Beteiligung der Behörden  und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB erfolgen.

3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 


Begründung / Erläuterung:

Der Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde liegt der Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Nahversorgung“, OT Blumberg zum Beschluss vor. Ziel der Planung ist primär die Herstellung von Baurecht für die Entwicklung eines großflächigen Einzelhandelsmarktes.

Mit der Realisierung dieses Projektes wird ein Beitrag zur fußläufigen Grundversorgung für Blumberg geleistet.

 

Zur Herstellung der Rechtskraft des Bebauungsplanes „Nahversorgung“, OT Blumberg ist die Änderung/ Anpassung der Darstellungen im Flächennutzungsplan erforderlich. Grundsätzlich sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 3 Abs. 2 BauGB).

 

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Ahrensfelde weist die Fläche derzeit als Fläche für Landwirtschaft aus. Die festzusetzenden Flächen widersprechen somit der momentanen Darstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde. Entsprechend der Gebietsfestsetzungen des Bebauungsplanes soll der Flächennutzungsplan künftig  ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel sowie Misch- oder Gewerbeflächen ausweisen.

 

Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans kann gemäß § 3 Abs. 3 BauGB gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt werden. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren (FNP-Änderung parallel zum B-Planverfahren) geändert werden.

 

Übersicht im Planverfahren:

Aufstellungs-beschluss

1. Offenlage

 

1. Abwägung

 

2. Offenlage

 

2. Abwägung

 

Satzungs-beschluss

 

 

 

 

 

Notizen:


 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €:    Nein

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 


Anlagen:

Änderungsbereich FNP

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsbereich FNP (2597 KB)