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Vorlage - BV-2020/386  

Betreff: Beschluss über den Verkauf des Vorausrüstwagens der Ortsfeuerwehr Blumberg
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.1 - Ordnungsangelegenheiten Bearbeiter/-in: Dühring, Karsten
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschluss
21.09.2020 
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde geändert beschlossen  (BV-2020/386)

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Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den Verkauf des Vorausrüstwagens der Ortsfeuerwehr Blumberg.

 

 

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Begründung / Erläuterung:

 

Der Vorausrüstwagen (VRW) der Ortsfeuerwehr Blumberg mit dem Baujahr 1996, hat im Jahr 2016 die allgemeinde Nutzungsdauer erreicht. Mit der Indienststellung des Rüstwagens in der Ortsfeuerwehr Blumberg war auch die Aussonderung des VRW vorgesehen.

 

Entsprechend des vorliegen Gutachtens der TÜV Rheinland Schaden- und Wertgutachten GmbH, hat der VRW einen Wert am Markt in Höhe von 4.700 Euro (Wiederbeschaffungswert).

 

Um die Veräußerung des VRW vornehmen zu können, wurde bei fünf Feuerwehrfahrzeughändlern die Anfrage gestellt, ob ein Kaufinteresse besteht.

 

Lediglich die Firma Feuerwehrfahrzeuge Lohr hat gegenüber der Gemeinde Ahrensfelde ihr Kaufinteresse geäußert. Bei dieser Firma handelt es sich um einen Händler für Gebraucht- und Oldtimer-Feuerwehrfahrzeuge.

 

Die Firma Feuerwehrfahrzeuge Lohr möchte den VRW für 4.000 Euro erwerben.

 

Des Weiteren liegt der Gemeinde Ahrensfelde ein Kaufinteresse des Fördervereins der Ortsfeuerwehr Blumberg (siehe Anlage) vor.

 

Der Förderverein möchte das Fahrzeug für einen symbolischen Preis von einem Euro erwerben.

 

Das Fahrzeug wird durch den Förderverein untergebracht und versichert.

 

Seitens des Fördervereins soll das Fahrzeug für den Transport von Material für die Brandschutzerziehung, Werbematerial für die Feuerwehr, zur Unterstützung bei der Ausbildung der Jugendfeuerwehr und für die Traditionspflege genutzt werden.

 

Es soll nunmehr entschieden werden, ob der VRW der Ortsfeuerwehr Blumberg an den Förderverein  der Ortsfeuerwehr Blumberg „Sankt Florian“ oder an die Firma Feuerwehrfahrzeuge Lohr veräußert werden soll.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Notizen

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Ja, in Höhe von €: 1 € oder 4.000 €  Nein

 

 

 

 

In dieser Angelegenheit ist lt. § 46 (1) der Kommunalverfassung für das
Land Brandenburg (BbgKVerf) der Ortsbeirat anzuhören

 

 

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Anlagen: