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Vorlage - BV-2020/392
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Beschlussantrag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt das „Positionspapier zur energiewirtschaftlichen Betätigung“ (Anlage 1).
2. Die Gemeinde Ahrensfelde ist sich als Träger der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft bewusst, dass den Kommunen bei der Ausgestaltung der Energiewende eine bedeutende Rolle zukommt. Die Gemeinde Ahrensfelde wird daher die Aufgabe freiwillig in einem beschränkten Umfang wahrnehmen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch Zustimmung zur Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis und im Einzelfall durch die Beteiligung an Projektgesellschaften.
Der Kreistag des Landkreises Barnim hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 die Gründung der Kreiswerke Barnim GmbH, der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH und die Ergänzung des Gesellschaftszwecks der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Strukturübersicht in Anlage 2) beschlossen. Die Gemeinde Ahrensfelde begrüßt diese Entscheidung und stimmt der sich aus den Gesellschaftszwecken und Unternehmensgegenständen (Anlage 3) ergebenden Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis Barnim zu.
3. Die Gemeinde Ahrensfelde beteiligt sich an der Barnimer Energiegesellschaft mbH (Gesellschaftsvertrag in Anlage 4) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 200,00 €. |
Begründung / Erläuterung:
zu 1. Die Kommunen spielen eine bedeutende Rolle in der Ausgestaltung der Energiewende. Sie sind es, die als energiepolitische Akteure in Bezug auf die energetische Sanierung, die kommunal getragene Energieerzeugung und die Bereitstellung von Beratungsangeboten für ihre Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen über eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung verfügen und in Wahrnehmung ihrer vielfältigen behördlichen Zuständigkeiten wichtige Bündelungsfunktionen ausüben. Eine den Erfordernissen der neuen Energiepolitik gerecht werdende örtliche Energiewirtschaft wird Lösungen für die Verbesserung der Energieeffizienz, für die Gewährleistung eines ausgewogenen Energiemixes und für die Ertüchtigung der vorhandenen Leitungsstruktur zu entwickeln und umzusetzen haben. Die Gemeinde Ahrensfelde ist sich bewusst, dass ihr bei der Ausgestaltung der Energiewende eine bedeutende Rolle zukommt. Um ein kommunalpolitisches Zeichen für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen zu setzen, gibt die Gemeinde Ahrensfelde die im Positionspapier (Anlage 1) enthaltenen Erklärungen ab.
zu 2. Der Landkreis kann Aufgaben, die die kreisangehörigen Gemeinden freiwillig übernommen haben, von diesen mit Zustimmung der Gemeindevertretung übernehmen (§ 122 Abs. 3 Satz 1 BbgKVerf). Es ist daher zunächst erforderlich, dass die Gemeinde Ahrensfelde sich für eine Aufgabenwahrnehmung in einem beschränkten Umfang entscheidet, um dann in einem nächsten Schritt der Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis in diesem beschränkten Umfang zuzustimmen.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2016 die Gründung von Kreiswerken als Unternehmensverbund beschlossen (Strukturübersicht in Anlage 2). Der Landkreis strebt eine Zusammenfassung seiner Betätigung in den Sparten Energiewirtschaft und Abfall- und Kreislaufwirtschaft in Kreiswerken als Unternehmensverbund an, um die dadurch gegebenen Synergiepotenziale zu heben. Die Betätigung in diesen beiden Sparten erfolgt angesichts der notwendigen spezialisierten Tätigkeiten als Gegenstand jeweils eigenständiger Unternehmen. Der Unternehmensverbund wird jedoch im Sinne einer einheitlichen Steuerung des gesamten Verbundes durch eine als Management-Holding fungierende Gesellschaft, die Kreiswerke Barnim GmbH, gesteuert. Die Barnimer Energiegesellschaft mbH (BEG) übernimmt die Aufgabe der Identifikation und Konzeption von energiewirtschaftlichen Projekten. Die vorhabenkonkrete Investitionsplanung und Umsetzung der energiewirtschaftlichen Projekte wird durch die Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH im Rahmen von Projektgesellschaften erfolgen, die bei Bedarf gegründet werden und über die sich die Gemeinden, private und öffentliche Unternehmen der Energiewirtschaft sowie ggf. auch Bürgerinnen und Bürger an den betreffenden Projekten beteiligen können.
Die Gemeinde Ahrensfelde begrüßt die durch den Kreistag beschlossene energiewirtschaftliche Betätigung und begreift diese als eine Möglichkeit, zukünftig energiewirtschaftliche Projekte in der Gemeinde Ahrensfelde von und mit den Kreiswerken umsetzen zu können. Sie stimmt der Aufgabenwahrnehmung durch den Landkreis daher zu. Der Landkreis ist damit berechtigt, die Aufgaben, die sich aus den Gesellschaftszwecken und Unternehmensgegenständen der bestehenden oder gegründeten Gesellschaften ergeben, in dem dort dargestellten Umfang wahrzunehmen.
Die Bedingungen der Übernahme werden im Gesellschaftsvertrag der BEG geregelt. Durch die Beteiligung der Gemeinde Ahrensfelde an der BEG kann sich der Landkreis energiewirtschaftlich betätigen und Projekte in den Gemeinden umsetzen. Durch Kündigung ihrer Beteiligung kann die Gemeinde Ahrensfelde die Aufgaben wieder selbst wahrnehmen.
3. Der Landkreis und die Gemeinde Ahrensfelde sehen die Ausgestaltung der Energiewende als gemeinschaftliche Herausforderung. Die dafür erforderliche Zusammenarbeit wird unter anderem dadurch erreicht werden, dass sich die Gemeinde Ahrensfelde an der BEG beteiligt. Die Gemeinde Ahrensfelde hat dadurch die Möglichkeit, über die Gesellschafterversammlung und darüber hinaus in einem Beirat Empfehlungen an die Geschäftsführung der BEG zu richten und auf diese Weise Einfluss auf die energiewirtschaftliche Betätigung zu nehmen. Aus den Reihen der kommunalen Gesellschafter wird zudem ein Vertreter benannt, den die Gesellschafterversammlung als weiteres Mitglied in den Aufsichtsrat der Kreiswerke Barnim GmbH
Projekte mit Beteiligung der Gemeinden zu entwickeln, die auf eine Umstellung der Energiewirtschaft gerichtet sind.
In Vorbereitung des Beschlusses über die Gründung der Kreiswerke hat der Landkreis eine unabhängige sachverständige Wirtschaftlichkeitsanalyse in Auftrag gegeben. Diese wurde von der Beratungsfirma PwC Legal vorgenommen und erstreckte sich auch auf die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes der BEG (Anlage 5). Im Hinblick auf die BEG hat die Wirtschaftlichkeitsanalyse insbesondere bei den Kosten der operativen Leistungserbringung und beim Gesamtnutzwert klare Tendenzen zugunsten einer kommunalwirtschaftlichen Aufgabenwahrnehmung ergeben. entsendet. Die Gemeinden können sich dann an den durch die Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH gegründeten Projektgesellschaften beteiligen, um Einfluss auf die Durchführung von Projekten in ihrem Gemeindegebiet zu nehmen. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung über die Identifikation und Entwicklung von Konzepten und Projekten in den Gemeinden kommen nur zustande, wenn der Vertreter des kommunalen Gesellschafters, in dessen Gemeindegebiet die Konzepte und Projekte umgesetzt werden sollen, dafür stimmt.
Der öffentliche Zweck – energiewirtschaftliche Betätigung als Aufgabe der Daseinsvorsorge für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde – rechtfertigt die Beteiligung an der BEG. Die Beteiligung steht auch nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde Ahrensfelde und zum voraussichtlichen Bedarf. Die Gemeinde Ahrensfelde beteiligt sich mit einem Geschäftsanteil von 200,00 € in nur geringem Umfang an der BEG, kann dadurch aber Einfluss auf die energiewirtschaftliche Betätigung der Kreiswerke Barnim GmbH nehmen. Die wirtschaftliche Betätigung in der BEG steht auch im Verhältnis zum voraussichtlichen Bedarf. Gegenstand der BEG ist die Entwicklung von Konzepten und Projekten, die insbesondere der Umstellung der Energiewirtschaft im Landkreis Barnim dienen. Dabei steht die Umstellung auf erneuerbare Energien im Mittelpunkt. Die Energiewende stellt die Kommunen vor große Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund besteht ein großer Bedarf, solche Konzepte und
Der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (Anlage 6). Gegen die Tätigkeit der BEG hat die IHK dem Grunde nach keine Einwände. Sie weist aber darauf hin, dass Beratungs- und Planungsleistungen unentgeltlich angeboten und aus dem Kreishaushalt finanziert werden. Das beeinträchtige den Wettbewerb in diesem Segment. Nur wenn private Unternehmen in angemessener Weise gerade an der Gestaltung der örtlichen und regionalen Energieinfrastruktur beteiligt werden, könne das Gesamtvorhaben gelingen. Die IHK verkennt aber, dass die BEG nur zu dem Zweck gegründet worden ist, energiewirtschaftliche Beratungs- und Planungsleistungen für den Landkreis und – nach entsprechender Beschlussfassung und Umsetzung – für die entstehenden Kreiswerke als Unternehmensverbund zu erbringen. Diese unentgeltlichen Leistungen sind bisher auch nicht „auf den Markt“ gekommen, weil sich der Landkreis in vergaberechtlich zulässiger Weise (sog. Inhouse-Geschäft) seiner Eigengesellschaft bedienen kann. Eine Verfälschung des Wettbewerbs findet somit nicht statt. Darüber hinaus ist die Wirtschaftlichkeitsanalyse gerade zu dem Ergebnis gekommen, dass die Betätigung der BEG gerade nicht wirtschaftlicher durch die Privatwirtschaft erbracht werden kann. Die Umsetzung von Einzelprojekten ist auf eine Zusammenarbeit mit privatwirtschaftlichen Unternehmen angelegt. Die Einbeziehung von privatwirtschaftlichen Unternehmen ist ausdrücklich gewollt.
Notizen
Anlagen:
Anlage 1 Positionspapier
Anlage 2 Strukturübersicht
Anlage 3 Unternehmensgegenstände
Anlage 4 Gesellschaftsvertrag BEG
Anlage 5 Wirtschaftlichkeitsanalyse
Anlage 6 IHK Stellungnahme